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Die
Landesverbandskonferenz

und die

Landesverbände
im Deutschen Anwaltverein e.V.

stellen sich vor

 

 

Inhaltsverzeichnis


Impressum
Vorwort
Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein e.V.
Bayerischer Anwaltsverband
Berliner Anwaltsverein e.V.
Anwaltsverband Brandenburg im Deutschen Anwaltverein e.V.
Landesverband Bremen (im Deutschen Anwaltverein)
Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
Landesverband Hessen im Deutschen Anwaltverein e.V.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsicher Anwalts- und Notarverband im Deutschen Anwaltverein e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein
Rheinland-Pfälzischer Anwaltsverband im Deutschen Anwaltverein
Saarländischer AnwaltVerein e.V.
Anwaltsverband Sachsen im Deutschen Anwaltverein
Landesanwaltverein Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holsteinischer Anwalts- und Notarverband e.V.
Landesverband Thüringen im Deutschen Anwaltverein
Übersicht zum Organisationsgrad der Landesverbände

 



Stand: Mai 2000.Impressum:
Herausgeber: Landesverbandskonferenz im Deutschen Anwaltverein
Redaktion: RA Dr. Bernd Luxenburger, Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken
Textgestaltung: SAV-Service GmbH
Annette Köhler
c/o SaarländischerAnwaltVerein
Franz-Josef-Röder-Str. 15
66119 Saarbrücken


 

 

Die Landesverbände und die
Landesverbandskonferenz
stellen sich vor


Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des DeutschenAnwaltVereins e.V. in der
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des DeutschenAnwaltVereins
vom 17.05.1996 in Leipzig ist ein Landesverband die „Gesamtheit der
Mitgliedsvereine auf Landesebene“. Der Landesverband kann nach § 3 Abs.
2 a auf seinen Antrag hin als außerordentliches Mitglied aufgenommen
werden.
Der Landesverband muss nach § 5 Abs. 1 der Satzung

a) das Ziel verfolgen, alle Mitgliedsvereine des jeweiligen Bundeslandes zu umfassen,

b) sich zur Aufnahme aller Mitgliedsvereine verpflichten und

c) die Wahl eines Vorstandes vorsehen, der aus dem Vorsitzenden und mindestens
zwei weiteren Mitgliedern besteht.

Soweit in einem Bundesland nur ein Verein besteht - wie in Berlin, Hamburg
und dem Saarland-, hat dieser auch die Funktion eines Landesverbandes,
ohne außerordentliches Mitglied zu sein oder zu werden.
Nach § 5 Abs. 2 der Satzung unterstützt der Landesverband den DAV bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er fördert im Einvernehmen mit dem DAV die
berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft auf Landesebene
und wirkt mit dieser Zielsetzung auf die Gesetzgebung, die Rechtspflege
und die Verwaltung des Bundeslandes ein. Er fördert die Ausbildung
des juristischen Nachwuchses und die Fortbildung der Anwaltschaft.


In der Mitgliederversammlung haben die Landesverbände gemäß § 5 Abs. 3
der Satzung des DAV Rede- und Antragsrecht.


Nach § 6 Abs. 1 bilden die Landesverbände und die örtlichen Anwaltvereine,
die ein ganzes Bundesland umfassen, die Landesverbandskonferenz, in die sie
ihre Vorsitzenden entsenden. Diese wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden
(Obmann), dessen Amtszeit zwei Jahre beträgt.
Der Obmann der Landesverbandskonferenz ist Mitglied des Vorstandes des DAV.
Ohne dass dies näher präzisiert würde ist in § 6 Abs. 3 der Satzung festgehalten,
dass die Landesverbandskonferenz bei der Verbandsarbeit des DAV.„mitwirkt“, mindestens 1 x pro Jahr tagt und vom Obmann einberufen wird, der sie auch leitet.

Nach § 7 Abs. 1 beteiligt der Vorstand des Vereines und seine Geschäftsführung
die Landesverbände an allen Maßnahmen, die ihre Bundesländer
betreffen. Die Landesverbände ihrerseits (§ 7 Abs. 2) unterrichten Vorstand
und Geschäftsführung des Vereins sowie ihre Mitglieder umfassend über ihre
Arbeit und beteiligen den Verein an allen Maßnahmen, die über ihr Bundesland
hinaus für die Wahrnehmung der Aufgaben des DAV selbst von
Bedeutung sind. Nach § 7 Abs. 3 haben die örtlichen Mitgliedsvereine ihrerseits
den Landesverband über ihre Arbeit zu unterrichten und ihn an allen
Maßnahmen zu beteiligen, die über ihren Vereinsbezirk hinaus von
Bedeutung sind. Der jeweilige Landesverband und der DAV beteiligen den
einzelnen örtlichen Mitgliedsverein an allen Maßnahmen, die speziell den
Vereinsbezirk des örtlichen Mitgliedsvereins betreffen (§ 7 Abs. 4).

Gemäß § 10 der Satzung des DAV ist die Landesverbandskonferenz Organ des Vereins.

In einer Festschrift für den früheren Vizepräsidenten des DAV, Georg Greißinger, „Die Geschichte des DeutschenAnwaltVereins und seiner Landesverbände“,
die 1997 im Deutschen Anwaltsverlag, Bonn, erschienen ist, haben alle 16 Landesverbände ihre Geschichte dargestellt, der damalige Obmann der Landesverbandskonferenz,
Dr. Krieger, Freiburg, auch die Geschichte der „Deutschen Landesverbände“ insgesamt
und der Landesverbandskonferenz.

Nur wenige Beiträge in der vorgenannten Festschrift haben sich auch mit den
Leistungsangeboten der Landesverbände gegenüber ihren örtlichen Anwaltvereinen befasst. Angesichts der eher farblosen Beschreibung der Aufgaben der Landesverbandskonferenz in der Satzung des DAV gelang es der Landesverbandskonferenz bisher nicht, im Vereinsleben des DAV hinreichend Konturen zu gewinnen. Das veranlasste einzelne Landesverbandsvorsitzende in Vorbereitung der Tagung der Landesverbandskonferenz 1999 in Speyer, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass die unterschiedliche Situation, auch die unterschiedlichen Leistungsangebote der einzelnen Landesverbände aufgearbeitet werden
müsse und die Landesverbandskonferenz innerhalb des Verbandes ein eigenständiges
Profil gewinnen müsse. Dem folgend hat die Landesverbandskonferenz beschlossen, dass bezüglich der bisherigen Tätigkeit der Landesverbände und der Landesverbandskonferenz ein
„Positionspapier“ erarbeitet werden müsse, das nunmehr auch in Berlin vorgelegt werden soll. Da das „Positionspapier“ noch nicht innerhalb der Landesverbandskonferenz diskutiert und beschlossen worden ist, kann es im Rahmen dieser Broschüre noch nicht veröffentlicht werden.

Es wurde ferner beschlossen, dass die Landesverbände im DAV sich der
Verbandsöffentlichkeit auf dem 51. DAT in Berlin mit einem eigenen
Informationsstand präsentieren werden, um die Mitglieder der örtlichen
Anwaltsvereine über die Aktivitäten der Landesverbände und der Landesverbandskonferenz
zu informieren. Dies soll auch unter anderem durch die vorliegende Broschüre geschehen. Der Verfasser hat es übernommen, die von den einzelnen Landesverbänden mitgeteilten Ausführungen, Darstellungen und Daten aufzubereiten.

Die kritische Lektüre der Broschüre wird ergeben, dass die Aktivitäten der einzelnen
Landesverbände und deren Leistungsangebot sehr unterschiedlich
sind, dass im übrigen auch der Organisationsgrad in den einzelnen Landesverbänden
unterschiedlich hoch ist. Besonders niedrig ist er leider immer noch in den neuen Bundesländern.

Die Übersicht über die Aktivitäten und Leistungsangebote der verschiedenen
Landesverbände soll auch den Landesverbänden selbst die Möglichkeit
geben, das eigene Leistungsangebot selbstkritisch zu überprüfen. Es soll dazu
dienen, die Mitarbeit der Landesverbände im DAV , ihre Zusammenarbeit mit
den örtlichen Anwaltvereinen ihres Bundeslandes zu harmonisieren.

Bisher waren Aktivitäten und Leistungsangebote in dieser Form noch nicht
zusammen -und einander gegenüber gestellt worden.
Wesentliche Aufgabe der Landesverbände ist es, die berufspolitischen und
wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft im jeweiligen Bundesland zu fördern.
Dies bedeutet, dass die Landesverbände auch kleinere und leistungsschwächere
örtliche Anwaltvereine unterstützen, die Arbeit der örtlichen
Anwaltvereine koordinieren, Anregungen geben, bei Planungen mitwirken
sollen und soweit dies gewünscht wird auch bei der Umsetzung von
Aktivitäten örtlicher Anwaltvereine. Das gilt insbesondere auch in dem sehr
wichtigen Bereich der beruflichen Fortbildung.

Die Landesverbände haben, wie auch alle örtlichen Anwaltvereine und wie die
Landesverbandskonferenz als Organ des DAV, naturgemäß die Möglichkeit,
initiativ tätig zu werden und Themen zu benennen, die aus ihrer Sicht verbandsintern
benannt werden müssen.

Ein ganz wichtiger Bereich ist selbstverständlich das Einwirken der
Landesverbände auf die Gesetzgebung und Rechtspflege in den einzelnen
Bundesländern. Darin kann sich die Arbeit der Landesverbände indessen nicht
erschöpfen. Die Landesverbände sind als Gesprächspartner um so mehr
akzeptiert, als sie - neben guten Argumenten- auch in der Öffentlichkeit ihres
Bundeslandes, jedenfalls soweit es ihre Ansprechpartner aus Justiz,
Justizverwaltung, etc. anbelangt, Konturen gewonnen haben.

Die Landesverbände müssen andererseits ihre Existenzberechtigung - soweit
sie mehrere örtliche Anwaltvereine in ihrem Bundesland umfassen- gegenüber
diesen örtlichen Anwaltvereinen nachweisen. Dazu ist zum einen eine
funktionierende Kommunikation mit den örtlichen Anwaltvereinen erforderlich,
zum anderen auch ein Leistungsangebot, aus dem die örtlichen
Anwaltvereine und ihre Mitglieder Nutzen ziehen können.

Das ist in den einzelnen Landesverbänden in unterschiedlichem Maße bereits verwirklicht.

Die Landesverbandskonferenz ihrerseits hat die Aufgabe, die Tätigkeiten der
Landesverbände zu koordinieren, auf möglichst gleichmäßige und
regelmäßige Aktivitäten und Leistungsangebote der Landesverbände hinzuwirken,
(mitglieds) -schwächeren Landesverbänden Hilfestellungen zu
gewähren und die Solidarität der stärkeren Landesverbände gegenüber den
schwächeren Landesverbänden einzufordern. Die Landesverbandskonferenz
muss auch Konzeptionen zur Finanzierung der Arbeit der Landesverbände und
ihrer eigenen Arbeit entwickeln.

Dass sich die Landesverbände und die Landesverbandskonferenz auf dem 51.
DAT in Berlin - nicht nur mit dieser Broschüre- vorstellen, ist Zeichen dafür,
dass sie sich verstärkt innerhalb und außerhalb des Verbandes der Öffentlichkeit
darstellen, ihre Aktivitäten ausbauen und sich der verbandsinternen
Diskussion stellen wollen. Anregungen für die künftige Arbeit der
Landesverbandskonferenz und der in ihr zusammengeschlossenen Landesverbände
nehmen wir gerne an, sind wir doch alle dazu aufgerufen, gemeinsam
im DeutschenAnwaltVerein die beruflichen und wirtschaftlichen
Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats zu wahren, zu
pflegen und zu fördern.


Saarbrücken, im Mai 2000
Dr. Bernd Luxenburger.

 


 

 

Anwaltsverband Baden-Württemberg
im Deutschen Anwaltverein e.V.

1. Historie
Im September 1976 wurde der Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen
Anwaltverein e.V. gegründet.
Der Zweck des Verbandes besteht in Wahrung und Förderung der Interessen der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Lande Baden-Württemberg.

2. Daten / Adressen
Der Anwaltsverband Baden-Württemberg im DAV e.V. unterhält eine Geschäftsstelle,
deren Anschrift lautet:

Anwaltsverband Baden-Württemberg im DAV e.V.
Olgastraße 35
70182 Stuttgart

Telefon: 0711/2365963
Fax: 0711/2369374

3. Organisation
Dem Anwaltsverband Baden-Württemberg gehören 25 örtliche Anwaltsvereine an:
Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein e.V.

Anwaltvereine:.................................................................................. Organisationsgrad
Anwaltsverein Aalen e.V. ................................................................................74,29 %
Anwaltverein Baden-Baden e.V. .....................................................................55,76 %
Anwaltverein Bad Mergentheim e.V............................................................... 41,18 %
Verein der beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte e.V...................................... –
Anwaltverein Ellwangen e.V. ..........................................................................75,44 %
Anwaltverein Esslingen e.V. ...........................................................................57,14 %
Anwaltverein Freiburg e.V. ............................................................................65,64 %
Anwaltverein für den LG-Bezirk Hechingen e.V. ............................................72,04 %
Anwaltverein Heidelberg e.V. ........................................................................64,98 %
Anwaltverein Heidenheim e.V. .......................................................................70,83 %
Rechtsanwaltsverein Heilbronn e.V. ................................................................72,18 %
Anwaltverein Karlsruhe e.V. ..........................................................................61,13 %
Anwaltverein im LG-Bezirk Konstanz e.V. .....................................................56,64 %
Anwaltverein Lörrach e.V. .............................................................................65,64 %
Anwaltverein Mannheim e.V. .........................................................................54,59 %
Anwaltverein Mosbach (Baden) e.V. ............................................................. 61,94 %
Anwaltverein für den LG-Bezirk Offenburg e.V. .............................................70,38 %
Anwaltverein Ravensburg e.V. .......................................................................61,01 %
Anwaltverein für den LG-Bezirk Rottweil e.V. ................................................54,29 %
Anwaltverein Schwäbisch Gmünd e.V. ...........................................................79,75 %
Anwaltverein im Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. ..............................................56,64 %
Anwaltverein Stuttgart e.V. .............................................................................55,37 %
Anwaltverein für den LG-Bezirk Tübingen e.V. ...............................................74,83 %
Anwaltverein für den LG-Bezirk Ulm e.V. .......................................................59,01 %
Anwaltverein Waldshut-Tiengen e.V.. .............................................................57,58 %

(Stand: 01.01.99)

Die Anzahl der Mitglieder der örtlichen Anwaltverein in Baden-Württemberg beträgt 7.287
Die Anzahl der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg beträgt: 11.646
Die Zahlen basieren jeweils auf den Stand 15. März 2000.

Der Organisationsgrad beträgt damit 62,57%.

Die Zahl der Rechtsanwälte im jeweiligen Gerichtsbezirken beträgt:
RAK Stuttgart .........................4.427
RAK Tübingen ........................1.494
RAK Karlsruhe .......................3.469
RAK Freiburg .........................2.228
RAK BGH ...................................28

4. Vorstand
Vorsitzender: .....RA Dr. Peter Kothe, Stuttgart
Schatzmeister: ....RA Jürgen Eckhardt, Stuttgart
Beisitzer: ............RA Dr. Dr. Norbert J. Gross, Karlsruhe
...........................RA Wolfgang Heck, Tübingen
...........................RA Dr. Jörg Meister, Mannheim
...........................RA Bernd Schmitz-Peiffer, Freiburg




5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Die Aktivitäten des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg erstrecken sich insbesondere
auf folgende Felder:


Der Verband ist durch seine Vorstandsmitglieder regelmäßig bei den Mitgliederversammlungen
des DAV vertreten. Informationserteilung gegenüber dem DAV erfolgt regelmäßig durch Übersendung der Rundschreiben des Verbandes, im übrigen bei besonderen Anlässen schriftlich oder telefonisch.

Unregelmäßig erfolgen Besuche der Vorstandsmitglieder bei den Mitgliederversammlungen
der örtlichen Anwaltvereine.

Der Verband unterrichtet unregelmäßig die Vorsitzenden bzw. die Vorstände der
Mitgliedsvereine und darüber hinaus 2x jährlich sämtliche Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte in Baden-Württemberg über seine Aktivitäten, rechtliche, berufsrechtliche
und berufspolitische Veränderungen.

Er ist darüber hinaus regelmäßig durch ein Vorstandsmitglied bei den Landesverbandskonferenzen vertreten.

Die rechts- und berufspolitische Arbeit wird begleitet durch regelmäßige Gespräche
mit dem Justizminister des Landes, die häufig gemeinsam mit den Präsidenten
der vier Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg geführt werden. Darüber
hinaus finden bei Bedarf Gespräche mit den zuständigen Ministern statt. Bei
besonderen Anlässen, im übrigen unregelmäßig, werden Gespräche mit den jeweils
in den Arbeitskreisen "Recht" vertretenen Abgeordneten der Fraktionen im
Landtag von Baden-Württemberg durchgeführt; bei Gesetzgebungsvorhaben werden
solche Gespräche gezielt vom Verband gesucht. Das gilt gleichermaßen für
Einzelgespräche mit Landtagsabgeordneten. Der Anwaltsverband äußert sich zu
Gesetzgebungsvorhaben, die die Rechtsanwaltschaft betreffen u. gibt seine
Stellungnahme sowohl im Rahmen von Verbändeanhörungen in den zuständigen
Ministerien als auch bei Anhörungen im Landtag ab.

Der Landesverband Baden-Württemberg ist Mitglied des Landesverbandes der Freien
Berufe ( LfB). Sein Vorsitzender ist Mitglied des Beirates des LfB. Aufgrund der
engen Zusammenarbeit mit dem LfB, der regelmäßig "Parlamentarische Abende"
veranstaltet, hat der Anwaltsverband Baden-Württemberg bislang davon abgesehen,
eigene "Parlamentarische Abende" durchzuführen.

Der Verband gibt zu Themen, die die Rechtsanwaltschaft im Land berühren, Presseerklärungen heraus.

Entsprechend der im Land vorgesehenen "Arbeitsteilung" zwischen dem Verband
und den Mitgliedsvereinen beschränkt sich der Verband auf seine berufspolitischen
Aktivitäten und nimmt im Rahmen der Fortbildung regelmäßige Koordinierungsaufgaben
wahr, sofern es sich um Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung handelt. Fortbildungsveranstaltungen werden ebenso wie gesellschaftliche Aktivitäten von den örtlichen Anwaltsvereinen durchgeführt.

Ähnliches gilt für den Anwaltsuchdienst. Hier führen die Mitgliedsvereine eigene
Schwerpunktlisten, anhand derer Rechtsuchenden geeignete Kolleginnen und Kollegen
im Bezirk des jeweiligen Vereins genannt werden können. Der Verband wird
hier insoweit vermittelnd tätig, als er Anfragen rechtsuchender Bürger an den jeweils
örtlichen zuständigen Anwaltverein weiterleitet.

Der Anwaltsverband Baden-Württemberg arbeitet seit vielen Jahren eng mit der
Evangelischen Akademie Bad Boll zusammen und übernimmt häufig die Trägerschaft
der dortigen rechts- und gesellschaftspolitischen Veranstaltungen. Schließlich
engagiert er sich bei Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung wie
Existenzgründermessen, Unternehmer- bzw. Unternehmerinnenforen und ähnlichem
mehr.



Bayerischer AnwaltVerband
Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins


1. Historie
Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der "Anwaltverein für Bayern" als erster überregionaler
Deutscher Anwaltverein gegründet worden, der sich 1883 auflöste. Im Jahre 1918
erfolgte auf Initiative von Max Friedlaender in Augsburg die Wiedergründung mit
dem Namen "Bayerischer Anwaltsverband", der - nach dem er während der NS-Zeit
aufgelöst worden war - im Jahre 1951 in München wieder gegründet wurde. Seit
23.06.1978 ist er rechtsfähiger Verein.

2. Daten / Adressen
Der Sitz des Bayerischen Anwaltverbandes ist in München. Seine Anschrift lautet:

Bayerischer AnwaltVerband
Maxburgstr. 4, Zi. C 142
80333 München

Telefon: 089/295086
Telefax: 089/29161046

E-Mail: m.anwaltverein@t-online.de
Internet: www.BayerischerAnwaltverband.de (Freischaltung demnächst)

Unter dieser Adresse befindet sich sowohl die Geschäftsstelle des Bayerischen Anwaltverbandes (BAV), als auch die des Münchner Anwaltvereins. Beide Geschäftsstellen
werden vom gleichen Personal betreut und geführt. Bei den Räumen der Geschäftsstelle
handelt es sich um Räume, die von der Bayerischen Justiz in der Maxburg
bzw. im Justizpalast zur Verfügung gestellt werden, wobei in einem Teil dieser Räume
gleichzeitig die kostenlose Rechtsberatung des Münchner Anwaltvereins stattfindet.

3. Organisation
Dem Bayrischen Anwaltverband e.V. gehören derzeit 36 Bayerische Anwaltvereine
an, nämlich:

AV. e.V. in Bayern .................................................Mitgliederzahl ...Organisationsgrad
AV Amberg, Sulzbach-Rosenberg ........................................100 .....................65,4 %
Ansbacher AV, Ansbach ........................................................81 .....................50,9 %
AV f. d. LG-Bezirk, Aschaffenburg .......................................234 .....................78,0 %
Augsburger AV, Augsburg ....................................................546 ......................65,5 %
AV Bamberg, Bamberg ........................................................140 ......................62,0 %
AV Bayreuth, Bayreuth .........................................................115 .....................59,6 %
Coburger AV, Coburg ............................................................98 .....................57,0 %
Deggendorfer AV, Deggendorf ...............................................92 ......................82,1 %
AV Donau-Ries, Nördlingen ...................................................35 ......................48,6 %
AV Ebersberg, Markt Schwaben ............................................17 ......................12,8 %
Erlanger AV, Erlangen ..........................................................137 ......................52,7 %
AV Forchheim, Forchheim .....................................................38 .......................56,7 %
AV Garmisch-Partenkirchen, ..................................................32 .......................37,2 %
Garmisch-Partenkirchen
AV f.d. LG-Bezirk Hof, Hof ..................................................74 ........................47,5 %
Ingolstädter AV, Ingolstadt ..................................................156 ........................47,7 %
AV Kaufbeuren, Kaufbeuren .................................................54 ........................55,7 %
AV Kempten, Kempten .......................................................130 ........................70,7 %
Kronacher AV, Kronach .......................................................25 .........................69,4 %
AV Kulmbach, Kulmbach .....................................................35 .........................62,5 %
AV Landshut, Landshut .......................................................256 ........................88,6 %
Lindauer AV, Lindenberg ......................................................28 .........................57,1 %
AV Memmingen, Memmingen ...............................................64 .........................54,7 %
Münchner AV, München ...................................................2195 .........................25,9 %
AV Neumarkt, Neumarkt .....................................................33 ..........................67,3 %
AV Neu-Ulm-Günzburg, Neu-Ulm .......................................73 ..........................46,8 %
Nürnberg-Fürther AV, Nürnberg ........................................597 ..........................41,1 %
AV Passau, Passau ............................................................175 ..........................77,4 %
AV f.d. LG-Bezirk Regensburg, .........................................335 ..........................58,1 %
Regensburg
AV Rosenheim, Rosenheim ...............................................168 ...........................64,6 %
AV Schwabach, Schwabach ...............................................30 ...........................30,0 %
AV f.d. LG-Bezirk Schweinfurt, Schweinfurt.......................129 ..........................62 %
AV Straubing ......................................................................75 ..........................79,8 %
AV Traunstein, Traunstein .................................................184 ..........................57,5 %
AV Weiden, Weiden ..........................................................77 ...........................50,3 %
AV Weilheim-Schongau, Weilheim .....................................58 ...........................61,7 %
AV Würzburg, Würzburg, Würzburg .................................281 ..........................49,3 %

Mitglieder im BAV gesamt .........................................6.897 ...........................40,6 %

 
Geordnet nach OLG-Bezirken ergibt sich folgende Übersicht:

OLG/Kammerbezirk ..................................Zulassungen .............AV-Mitgl. .......Org.-Grad
OLG München .............................................11.944 .......................4.263 ............35,7 %
OLG Bamberg ...............................................1.983 .......................1.169 ............58,95 %
OLG Nürnberg ..............................................2.958 .......................1.465 ............49,5 %
 
Gesamt: .......................................................16.885 .......................6.897 ............40,6 %

4. Vorstand
Satzungsgemäß besteht der Vorstand aus dem Präsidenten und 7 weiteren Vorstandsmitgliedern entsprechend den 7 bayerischen Regierungsbezirken. Derzeit setzt
sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Präsident: ..............RA Werner Kästle, München
Vizepräsident: .......RA Klaus Zehner, Passau (Niederbayern)
Schatzmeister: .......RA Udo Kießwetter, Bamberg (Oberfranken)
Beisitzer: ...............RAin Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg (Unterfranken)
.............................RA Meinhard Langenwalder, Erlangen (Mittelfranken)
.............................RA Anton Mertl, Rosenheim (Oberbayern)
.............................RA Hans-Thomas Raith, Regensburg (Oberpfalz)
.............................RA Freidrich Wörlen, Nördlingen (Schwaben)
 

In weiterer Unterteilung der Zuständigkeiten des Verbands bzw. Vorstands betreut
jeder Regionalbeauftragte "seine" Vereine in erster Linie, d.h. Beschwerden, Anregungen
o.ä. örtlicher oder landsmannschaftlicher Art werden zunächst dem jeweiligen
zuständigen Vorstandsmitglied zur Erledigung oder Weiterbearbeitung vorgetragen.

Im übrigen ist eine Aufteilung im Vorstand der gestalt erfolgt, dass der Vizepräsident
Zehner, Passau, sich um das eigentliche Verbandswesen, also die Mit- und
Vorbereitung der Landesverbandskonferenz sowie die enge Kontaktpflege zum DAV
kümmert, der Präsident die Öffentlichkeitsarbeit wahrnimmt, insbesondere die Kontaktaufnahme zur Bayerischen Staatsregierung, vornehmlich zum Justizministerium
und anderen Politikern und den Bayerischen Rechtsanwaltskammern.

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Es finden jährlich 2 Mitgliederversammlungen statt, eine am 01. Adventssamstag
in München, eine andere im Frühjahr in wechselnden bayerischen Städten.

Jeder örtliche Anwaltsverein kann sich beschwerdeführend, hilfesuchend oder anregend
an seinen Regionalbeauftragten (siehe Vorstand) als auch direkt an den
Vorstand insgesamt wenden. Präsident und Vorstand leisten Hilfe in rechtlicher,
und tatsächlich angeforderter Art und Weise, auch bei der Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen. Die umfangreichen "Mitteilungen" des Münchner Anwaltvereins
werden an alle Bayerischen Anwaltsvereine gesondert versandt. Sie enthalten jeweils ein umfangreiches Kompendium angebotener Fortbildungsveranstaltungen sowohl des DAV's als auch Dritter.

Auf Anforderungen halten die Vorstandsmitglieder Vorträge mit dem gewünschten
Verbandsinhalt, nehmen an Vereinsjubiläen als Ehrengäste oder Vortragsredner teil.

Der BAV nimmt regelmäßig an der Landesverbandskonferenz teil.

Der satzungsmäßig vorgesehene Berichtspflichten gegenüber dem DAV kommt
der BAV im vollen Umfange nach. Alle Vorstandsmitglieder nehmen regelmäßig
an den Anwaltstagen teil, auch an sonstigen Großveranstaltungen des DAV. Drei
Mitglieder des Vorstandes, der Präsident, der Vizepräsident und Rechtsanwältin
Rita Schulz-Hillenbrand sind derzeit Mitglieder im DAV-Vorstand.

Das Verhältnis des BAV zu den Rechtsanwaltskammern in Bayern ist entspannt.
Zu den essentiellen Fragen besteht weitgehend Übereinstimmung.

Der BAV wird bei keiner politischen oder ministeriellen Meinungsbildung übergangen.
Bei den Regierungs-Empfängen ist der BAV gleichberechtigt mit den
zuständigen Kammern vertreten, gleichermaßen bei Anhörungen im Landtag, die
z.B. im vergangenen Jahr sowohl zum Schlichtungs-Vorverfahren als auch zur
Justiz-Ausbildungsreform stattgefunden haben. Auch bei der informellen Vorbesprechung
von Gesetzes- und Verordnungs-Vorhaben im Bayerischen Justizministerium,
sowie etwa bei der Neugestaltung der Referendarausbildung wird der
BAV gleichberechtigt befragt und in die Entscheidungsbildung mit einbezogen.

Die Öffentlichkeitsarbeit des BAV ist ambivalent zu betrachten. Öffentlichkeitsarbeit
existiert im eigentlichen Sinne nur hinsichtlich örtlicher bzw. örtlich veranlasster
Veröffentlichungen oder regional interessierender kurzer Zeitungs-/Rundfunkbeiträgen,
jeweils spontan entstehend oder abgefragt. Diese Betätigung im
Umgang mit den Medien ist vom Vorstand des BAV den örtlichen Anwaltvereinen
auch ausdrücklich empfohlen worden. Großräumig besteht nämlich - jedenfalls
in den bedeutenderen Tageszeitung in Bayern - nahezu kein Interesse an Problemen
der Anwaltschaft. Bemühungen des BAV dies abzubauen, waren bisher
von geringem Erfolg.

Im Herbst 1999 beschloss der Vorstand des BAV, wenn schon nicht einen "kleinen
Bayerischen Anwaltstag" durchzuführen, so doch alljährlich einen sog. "Bayernforum"
stattfinden zu lassen und zwar in Verbindung mit der Mitgliederversammlung
am 1. Dezemberwochenende. Die beabsichtigte Veranstaltungsreihe begann
im Dezember 1999 mit einer außerordentlich erfolgreichen, hochrangig besetzten
Podiumsdiskussion über die laufende Justizreform. Der BAV wird diese Ausspracheveranstaltungen nunmehr alljährlich stattfinden lassen, jeweils zu einem
dann besonders brisanten, die Anwälte betreffendem Thema.

 


 



Berliner Anwaltverein e.V.


1. Historie
Der Berliner Anwaltverein ist eines der ältesten Mitglieder im Deutschen Anwaltverein.
Das genaue Entstehungsdatum konnte noch nicht ermittelt werden.
Registriert ist der Verein ab seiner Neugründung im Jahr 1950.

2. Daten / Adressen
Die Adresse des Berliner Anwaltvereins lautet:

Berliner Anwaltverein e.V.
Obentrautstr. 27
10963 Berlin

Telefon: 030/2513846
Telefax: 030/2513263

Der Berliner Anwaltverein wird noch in diesem Jahr seine Geschäftsstelle im DAV-Haus
in Berlin, Littenstraße, verlegen.

3. Organisation
In Berlin sind per 01. März 2000 7.428 Rechtsanwälte zugelassen. Davon sind
2.993 Mitglied des Berliner Anwaltvereins. Das entspricht einem Organisationsgrad
von 40,3%.

4. Vorstand
1. Vorsitzender: ............RAuN Uwe Kärgel
2. Vorsitzender: ............RAuN Ulrich Schellenberg
Schatzmeister: ..............RAuN Jürgen Naatz
Beisitzer: ......................RAin Gisela Baum
.....................................RA Uwe Freyschmidt
.....................................RA Alexander Prokein
.....................................RAuN Dr. Eckart Yersin
.....................................RAuN Harald Thiele
.....................................RAin Claudia Frank
.....................................Gf: Mirko Röder


5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Berliner Anwaltsverein (BAV) nimmt regelmäßig an den Mitgliederversammlungen
des DAV teil und wird durch seinen Vorsitzenden bzw. Stellvertreter, der auch dem DAV-Vorstand angehört, vertreten. Dieser hält auch den DAV über Entwicklungen
im Bereich des Berliner Anwaltvereins informiert.

Der BAV nimmt regelmäßig an den Landesverbandskonferenzen teil.

Der BAV führt Parlamentarische Abende durch, Treffen mit Abgeordneten, Gespräche
mit dem Justizsenator erfolgen durch den Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder.

Der BAV ist Mitglied im Verband der Freien Berufe Berlin. Er ist Mitglied im Verband
Freunde und Förderer des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Freien Universität
Berlin.

Der BAV unterstützt einen Forschungsauftrag "Berliner Anwälte in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945" der Technischen Universität Berlin.

Jährlich werden im November die Berliner Anwaltstage durchgeführt.

Der BAV bietet ein reichhaltiges Seminarprogramm an.

Gruppenversicherungsverträge bestehen mit der DKV, der DANV und dem Gerling-Konzern.

Es existiert ein Clearing-Ausschuss, an dem der BAV beteiligt ist.

Der BAV unterhält seit Jahren eine "Spezialistenliste", also einen Anwaltsuchdienst.

Er führt eine kostenlose Rechtsberatung in Strafanstalten durch.

Seit vielen Jahren gibt er das Berliner Anwaltsblatt heraus, das von den Mitgliedern
kostenlos bezogen werden kann.

Der BAV vermittelt darüber hinaus Namen und Anschriften ausländischer Rechtsanwälte.

Die Sterbegeldversicherung in Höhe von 1.000,00 DM ist im Beitrag enthalten.

Der Vorstand des BAV wird zu allen wesentlichen Gesetzesnovellen zu Rate gezogen.
Er unterhält ständig gute und intensive Kontakte mit der Justizverwaltung
und den Organisationen von Richtern und Staatsanwälten.

Der BAV ist Gesellschafter in der Juristenball GmbH, die alljährlich einen Berliner
Juristenball ausrichtet.

Freundschaftsverträge bestehen mit Zypern, Wien, Prag und England.


 

 

 

Landesverband Brandenburg
im Deutschen Anwaltverein e.V.
 

1. Historie
Am 15. Dezember 1991 gründeten der Cottbuser Anwaltverein, der Oderländische
Anwaltverein und der Potsdamer Anwaltverein den Landesverband Brandenburg.
Bis zum September 1993 gelang der Aufbau weiterer örtlicher Vereine, so dass ein
rechtsfähiger eingetragener Verein gegründet wurde. Der Landesverband gehört ab
September 1999 als außerordentliches Mitglied dem Deutschen Anwaltverein an.

2. Organisation
Dem Anwaltsverband Brandenburg im Deutschen Anwaltverein e.V. gehören zwischenzeitlich
9 Anwaltvereine an, nämlich:

Verein .......................................................................................................Org.-Grad
Cottbuser Anwaltverein e.V. ........................................................................35,87 %
Anwaltverein Frankfurt (Oder) .....................................................................39,83 %
Anwaltverein Fürstenwalde e.V. ...................................................................19,05 %
Havelländischer Anwaltsverein e.V. ..............................................................41,01 %
Anwaltverein Königs-Wusterhausen .............................................................26,32 %
Nord-Brandenburgischer Anwaltverein e.V. (Neuruppin) ..............................30,66 %
Oderländischer Anwaltverein (Frankfurt) .......................................................21,79 %
Oranienburgischer Anwaltverein ....................................................................27,78 %
Potsdamer Anwaltverein e.V. ........................................................................46,91 %

(Stand per 01.01.99)

Der Organisationsgrad in Brandenburg betrug im Jahre 1998 29,0 %.

Neuere Daten wurden vom Landesverband Brandenburg nicht mitgeteilt.



3. Vorstand
Als neuer Vorsitzende wurde gewählt:

Herrn Rechtsanwalt
Frank-W. Hülsenbeck
Gregor-Mendel-Str. 14
14469 Potsdam

Telefon: 0331/2800706
Telefax: 0331/2800776

Stellvertretende Vorsitzende: RAin Rheda,
Brandenburg a. d. Havel

# Wegen personeller Veränderung im Vorstand des Anwaltverbandes Brandenburg
e.V. waren leider weitere Informationen kurzfristig nicht erhältlich.

 


 



Landesverband Bremen
(im Deutschen Anwaltverein e.V.)


1. Historie
Der Bremische Anwaltsverein wurde 1879 gegründet. Seine Rechtsfähigkeit beruht
auf staatlicher Verleihung vom Juni 1899.

2. Daten / Adressen
Der Landesverband Bremen im Deutschen Anwaltverein unterhält eine Geschäftsstelle
gemeinsam mit dem Bremischen Anwaltsverein.
Seine Anschrift lautet:

Landesverband Bremen im Deutschen AnwaltVerein
Amtsgerichtsgebäude Zi. 102
Ostertorstraße 25-29
28195 Bremen

Postfach 10 69 45
28069 Bremen

Telefon: 0421/321778

3. Organisation
Insgesamt 1.340 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im OLG-Bezirk Bremen
zugelassen. Davon sind - Stand 21.02.2000 - 973 Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte
Mitglieder des Landesverbandes. Das entspricht einem Organisationsgrad von
72,6 %.

Im einzelnen ergeben sich folgende Zahlen:
AG-Bezirk ......................Zulassungszahlen .........per 21.02.00: Mitglieder ..........Org.-Grad
Bremen ...................................1.104 ............................................791 .................71,73 %
Bremen-Blumenthal ....................106 ..............................................80 .................75,5 %
Bremerhaven ..............................130 ............................................102 ................78,45 %

Gesamt OLG-Bezirk ............1.340 ............................................973 .................72,6 %
Langen ..............................nicht bekannt ...........................................8


4. Vorstand
Vorsitzender des Landesverbandes ist RA Dieter Janßen, Bremen.
(Derzeit auch Vorsitzender des Bremischen Anwaltsvereins).

Stellvertretender Vorsitzender ist RAuN Thomas Schoppmann.
(Derzeit auch Vorsitzender des Anwaltsvereins Bremerhaven und Wesermünde e.V.).
 

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Landesverband Bremen ist regelmäßig auf den Landesverbandskonferenzen vertreten.

Es gibt im kleinsten Bundesland zwei Anwaltsvereine, nämlich den Bremischen
Anwaltsverein und den Anwaltsverein Bremerhaven und Wesermünde e.V. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Anwaltsvereinen wird insbesondere dadurch
gefördert, dass der Vorsitzende des Anwaltsvereins Bremerhaven und Wesermünde
e.V. auch Stellvertretender Vorsitzender des Bremischen Anwaltsvereins ist.

Aufgrund dieser Besonderheiten wird nicht zwischen Aktivitäten der beiden örtlichen
Anwaltsvereine und Aktivitäten des Landesverbands unterschieden. Die Mitglieder
beider Anwaltsvereine werden laufend über die Aktivitäten des jeweils anderen
Vereins unterrichtet, ohne dass es hierzu eigener Rundschreiben des Landesverbands bedarf.

Mit Senatoren, Abgeordneten, Parteien und anderen Organisationen bestehen
ständige Kontakte, wobei sich die Überschaubarkeit des Bundeslandes Bremen als
Vorteil erweist.

Der Landesverband Bremen veranstaltet eine Vielzahl von Seminaren. Im Jahr 1999
haben 17 Seminare stattgefunden, im Jahre 2000 bis Ende März 5.

Es bestehen Gruppenversicherungsverträge mit der DKV (Krankentagegeldversicherung)
und dem Gerling-Konzern (Unfallversicherung).

Der Clearing-Ausschuss (bestehend aus den Präsidenten der Gerichte im OLG-Bezirk
Bremen und den Vorstandsmitgliedern der Anwaltsvereine) tagt vierteljährlich.

In den Amtsgerichten Bremen und Bremerhaven, im Landgericht Bremen und
im Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen stehen den Anwälten Anwaltszimmer
in den jeweiligen Gebäuden zur Verfügung.

Der Landesverband Bremen nimmt aktiv teil an der Vorbereitung und Durchführung
von "Tagen der offenen Tür" bei der Bremer Justiz.

Der Landesverband bietet seit 1983 einen Anwaltsuchdienst für das Bundesland
Bremen an.

Seit über 80 Jahren bietet er Bremer Bürgern und Bürgerinnen mit geringem Einkommen
eine kostenlose Rechtsberatung an, die auch im erheblichen Maße in Anspruch
genommen wird. Sämtliche dort als Berater/innen tätigen Mitglieder arbeiten
ehrenamtlich und unentgeltlich. Zur Erinnerung: Das Beratungshilfegesetz
gilt in Bremen nicht. Die Anwaltschaft hat angesichts der von den Arbeitnehmerkammern
durchgeführten öffentlichen Rechtsberatung eine besondere Verpflichtung,
bei der Rechtsberatung von Bürgern mit geringem Einkommen "Flagge"zu zeigen.

Seit 1991 bietet der Landesverband Bremen darüber hinaus einen Anwaltsnotdienst,
der an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr erreichbar ist an.

Er unterhält eine Schlichtungsstelle zur Prüfung gebührenrechtlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen Mandanten und ihren Anwältinnen und Anwälten
an, soweit diese ihre Kanzlei im OLG-Bezirk Bremen haben.

Mindestens einmal im Jahr veranstaltet er eine Jazzfete, einen Juristenball u.ä.
Vierteljährlich erscheint das BAV-Info, weitere Rundschreiben zur Information der
Mitglieder nach Bedarf.

 

 

Hamburgischer Anwaltverein e.V.
 

1. Historie
Der Hamburgische Anwaltsverein e.V. (HAV) wurde 1904 gegründet. In ihm sind die
hamburgischen Rechtsanwälte mit dem Ziel zusammengeschlossen, die beruflichen
und wirtschaftlichen Belange des Berufsstandes zu wahren.

2. Daten / Adressen
Der HAV ist wie folgt zu erreichen:

Hamburgischer Anwaltverein e.V.
-Geschäftsstelle-
Sievekingplatz 1, Zi. 700
20355 Hamburg

Telefon: 040/342068-69
Telefax: 040/354231

E-Mail: Hamburgischer.Anwaltverein@t-online.de

Die Geschäftsstelle ist mit vier (Teilzeit-)Mitarbeiterinnen besetzt.
Die Geschäftsführung obliegt RAin Anne C. Kloth.

3. Organisation
Dem Hamburgischen Anwaltverein gehören mit 2.318 der in Hamburg zugelassenen
5.735 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die meisten der forensisch tätigen
Anwälte an. (Stand 28.02.2000).

Daraus ergibt sich ein Organisationsgrad von 40,42%. Bei diesem Organisationsgrad
ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl der in Hamburg zugelassenen Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte als Syndikus tätig sind.

4. Vorstand
Dem Vorstand des Hamburgischen Anwaltvereins gehören an:

1. Vorsitzender: ......RA Gerd Uecker,
2. Vorsitzender: ......RA Hellmut Sempell
Schatzmeister: ........RA Jürgen Steiner
Beisitzer: ................RA Dr. Ulrich Börger
..............................RA Hans-Jürgen Ermisch
..............................RA Dr. Thomas Griebe
..............................RAin Gabriela Hempel
..............................RAin Ulrike Hundt-Neumann
..............................RA Gernot Lehr
..............................RAin Sabine van Lier
..............................RA Hartmut Reclam
..............................RA Jan Schubel
..............................RAin Gabriele Voltz
..............................RA Dietrich Wenke

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Das rechtspolitische Leben der Hansestadt Hamburg wird durch den HAV aktiv begleitet.
Das geschieht durch das regelmäßig gesuchte, direkte Gespräch mit Gerichtspräsidenten,
Staatsanwaltschaft, Justizbehörde und Vertretern der Hamburger Wirtschaft (z.B. Handwerkskammer, Handelskammer).

Der Vorstand begleitet angestrebte Strukturveränderungen und Gesetzesvorhaben
bzw. deren Umsetzung in Hamburg mit Aufmerksamkeit und bildet Ausschüsse,
die zu konkreten Themen und Entwicklungen Stellung nehmen und ihren Einfluss einbringen.

Die Justizbehörde in Hamburg bezieht den HAV bei anstehenden Reformen in die
Meinungsbildung ein.

Ständig wiederkehrende Störungen im Justizablauf, die den Anwälten die tägliche
Arbeit erschweren, werden regelmäßig im Clearing-Ausschuss mit hochrangigen
Vertretern der Anwaltschaft, der Gerichte und der Justizbehörde erörtert.

Der HAV-Gebührenauschuss wird schlichtend zwischen Mandant und Anwalt tätig,
wenn es um streitige Kostenrechnungen geht.

Eine eigene Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten aus zahlreichen Rechtsgebieten
hat der HAV seit 1997.

Aktuelle Informationen über und um das hamburgische Rechtswesen werden in
vierteljährlich erscheinenden "HAV-Info", bei Bedarf zwischendurch ins
"HAV-Info-Aktuell" publiziert.

Der HAV ist maßgeblich an der Organisation des alljährlichen Hamburgischen
Juristenballs beteiligt, der den geselligen Austausch zwischen Angehörigen sämtlicher
juristischer Berufe dient.

Ein weiterer Glanzpunkt und fester Bestandteil des juristischen Terminkalenders
ist die Verleihung des Emil-von-Sauer-Preises an eine Person oder Organisation,
die sich um das Rechtswesen im Allgemeinen und das Hamburgische Rechtswesen
im Besonderen verdient gemacht hat.

Im Anschluss an die jährliche Mitgliederversammlung hält jeweils eine herausragende
Persönlichkeit des juristischen Lebens einen öffentlichen Vortrag zu einem
in der Anwaltschaft aktuell diskutierten Thema.

Der HAV steht im engen Austausch mit den umliegenden Anwaltvereinen in Schleswig-
Holstein und Niedersachsen.

Der 2. Vorsitzende des HAV-Vorstandes vertritt geschäftsordnungsmäßig ständig
die Interessen des Stadtstaates in der Landesverbandskonferenz des DAV.

Auf der Mitgliederversammlung des DAV ist der HAV regelmäßig vertreten.

Der HAV ist Mitglied im Verband freier Berufe.

Auf der Geschäftsstelle erhalten die Mitglieder alle sachdienlichen Informationen,
etwa über die Gruppenverträge (DKV, DANV, neue Leben, TÜV-Nord, D1 und D2-
Mobilfunk, SMART, AnwaltCard, Fitness-Studios), über den zwischen 9.00 Uhr
13.00 Uhr angebotenen Anwaltsuchdienst sowie über die Job-Vermittlung nebst
Gehälterumfrage. Leihroben stehen kostenlos zur Verfügung.

Das angeschlossene Anwaltszimmer dient dem entspannten Aufenthalt zwischen
Gerichtsterminen, der Kommunikation zwischen Anwälten untereinander bzw.
mit Mandanten und steht für die ca. 50 Seminare aus allen Fachgebieten zur Verfügung
die jährlich veranstaltet werden.

Regionaler Anwaltstag und Informationsveranstaltungen werden in Zusammenarbeit
mit Rechtsanwaltskammer sowie weiteren juristischen Interessenvereinigungen
organisiert.

Ein Internet-Auftritt, bei dem die Dienstleistungen Information bequem über den
Bildschirm abgerufen werden können, ist in Vorbereitung.
 


 

Landesverband Hessen
im Deutschen Anwaltverein e. V.
 

1. Historie
Der "Hessische Landesverband" wurde am 22. Januar 1986 als Verband Hessischer
Rechtsanwälte e.V. in Gießen gegründet.
Seit Juni 1997 nennt er sich "Landesverband Hessen im Deutschen Anwaltverein e.V."
und ist auch so auch im Vereinsregister des Amtsgerichts unter der Registernummer
2356 eingetragen.

2. Daten / Adressen
Der Landesverband Hessen unterhält gemeinsam mit dem Frankfurter Anwaltsverein
e.V. eine Geschäftsstelle im Anwaltszimmer des Gerichtsgebäudes B, im Justizkomplex
Frankfurt am Main. Dort sind zur Zeit 2 Teilzeitmitarbeiterinnen beschäftigt.
Die Anschrift des Hessischen Landesverbandes lautet:

Landesverband Hessen
im Deutschen Anwaltverein e.V.
Gerichtsstraße 2,
60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069/28 30 83
Fax: 069/287484

E-Mail: lvhessen.dav@t-online.de
Internet-Adresse mit Homepage wird zur Zeit erstellt.

3. Organisation
Insgesamt 11.620 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Hessen zugelassen,
von denen - Stand 01. Januar 2000 - 4983 Mitglieder in den örtlichen Anwaltvereinen
des Landesverbandes Hessen e.V. sind. Der Organisationsgrad liegt damit
prozentual bei 42,9%.

Dem Landesverband Hessen e.V. gehören 14 örtliche Anwaltvereine an:

Verein ............................Zulassungen im Bezirk .........Mitglieder ...........Org.-Grad %
Darmstadt ...............................................................................548
Offenbach ..........................................1774 ............................269 ......................46,05 %
Frankfurt ............................................5926 ..........................1990 ......................33,58 %
Gießen .................................................695 ............................314 ......................45,18 %
Hanau ..................................................446 ............................302 ......................67,71 %
Dill ............................................................................................63
Limburg ..................................................................................112
Wetzlar ................................................464 ............................118 .....................63,15 %
Wiesbaden .........................................1122 ............................580 .....................51,70 %
Bad Hersfeld ..........................................57 ..............................40 .....................70,18 %
Fulda ...................................................165 ..............................96 ......................58,19 %
Eschwege ...............................................31 .............................32 ....................103,23 %
Kassel ..................................................626 ...........................324 ......................51,76 %
Marburg ...............................................314 ...........................195 ......................62,10 %
Gesamt ...........................................11620 ..........................4983 .....................42,89 %


4. Vorstand
Vorsitzende: ...........RAin Heide Krönert-Stolting, Kronberg im Taunus
stell. Vorsitzende: ...RAin Ulrike Tadge, Marburg
Schatzmeister: ........RA Wolfram Pagels, Eschwege
Beisitzer: ................RA Volkhard Werhahn, Baunatal bei Kassel
Beisitzer: ................RA Hans-Walter Drude, Darmstadt
..............................RA Joachim Schmidt, Frankfurt


5. Aktivitäten / Leistungsangebote seit 1997:
Der LV Hessen im DAV nimmt regelmäßig an der jährlichen Mitgliederversammlung
des DAV teil.

Er informiert den DAV über seine Aktivitäten mit Rundschreiben.

Er informiert die Anwaltsvereine in Hessen über alle Aktivitäten des Landesvorstandes.

An den alljährlichen Landesverbandskonferenzen wird der LV Hessen durch seine
Vorsitzende regelmäßig vertreten.

Der LV Hessen führt Gespräche mit Parteien, Ministern und Landtagsabgeordneten
und nimmt an Anhörungsterminen bei Gesetzesvorhaben teil.

Er führt Parlamentarische Abende in der Landeshauptstadt Wiesbaden durch.

Am 08. Mai 1998 führte der LV Hessen im DAV zusammen mit anderen Organisatoren
in der Frankfurter Paulskirche eine öffentliche Veranstaltung mit dem Titel
" 150 Jahre Paulskirchenverfassung - Der lange Weg zum Rechtsstaat - " durch.
Die Veranstalter haben eine Gedächtnisschrift zum Thema der Veranstaltung herausgegeben.

Im August 1999 führte der LV Hessen im DAV sein erstes Rechtspolitisches Diskussionsforum mit dem Thema "Ein richtiges Landesverfassunggericht in Hessen - Perspektiven der hessischen Verfassugsgerichtsbarkeit-" durch.

Seit 1997 hat der LV Hessen mehrere Seminare und Workshops durchgeführt.

Gruppenversicherungsverträge bestehen mit dem Gerling-Konzern.

 

 

 
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
 

1. Historie
Der Landesverband der Anwaltsvereine des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde
am 06. November 1991 in Neubrandenburg gegründet.

2. Daten / Adressen
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern unterhält keine eigenständige Ge-schäftsstelle.
Die Geschäftsstelle befindet sich beim Vorsitzenden des Landesverbandes.
Ihre Adresse lautet derzeit:

Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Strohstraße 5
18507 Grimmen

Telefon: 038326/80205-6
Telefax: 038326/80207

E-Mail: Eggert-Richter@t-online.de

3. Organisation
Dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern gehören 5 örtliche Anwaltvereine an:

1. Mecklenburgische-Vorpommersche Anwaltsverein (Greifswald)
2. Verein der Rechtsanwälte im LG-Bezirk Neubrandenburg
3. Verein der Rechtsanwälte beim OLG Rostock
4. Rostocker Anwaltsverein
5. Anwaltsverein Schwerin

Im Jahre 1998 waren in Mecklenburg-Vorpommern 1221 Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte zugelassen. Die Zahl der Mitglieder in den örtlichen Anwaltvereinen
des Landesverbandes beliefen sich auf 433. Das entspricht einem Organisationsgrad
von 35,5%. Neuere Zahlen sind aus Mecklenburg-Vorpommern nicht mitgeteilt.
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.

4. Vorstand
Vorsitzender: ....................RA Rolf-Michael Eggert, Grimmen
Stellv. Vorsitzender: ..........RA Hans-Werner Peine, Rostock
Schatzmeister: ...................RA Dr. Bernd Szewierski, Neubrandenburg
Vorstandsmitglied zur ........RA Martin Doller, Parchim
besonderen Verwendung:

5. Aktivitäten
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern arbeitet eng mit der Anwaltskammer
Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Obgleich in Sachfragen durchaus
unterschiedliche Auffassungen in der Vergangenheit zu verzeichnen waren,
hat sich in der Praxis herausgebildet, anstehende Probleme, z.B. das Gesetz zur
Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher
Richter gemeinsam zu erörtern und zu lösen. Ein Beispiel der engen
Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer war in jüngster Zeit eine gemeinsame
Aktion zur Abschaffung des 10%igen Ostabschlages im Zusammenhang mit der
Neuregelung der Postulationsfähigkeit.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vertritt die berufspolitischen Fragen
und in den Gesetzgebungsverfahren, die die Interessen der Anwaltschaft tangieren
- die Interessen der in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassenen Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte gegenüber der Landesregierung.

Zu einer Tradition sind die durch den Landesverband jährlich durchgeführten
"Warnemünder Tage geworden.

Die "Warnemünder Tage" fanden seit 1994 zu folgenden Themen statt:

1. Warnemünder Tage 1994 ...........- Verwaltungsrecht
2. Warnemünder Tage 1995 ...........- Verwaltungsrecht, Familienrecht
3. Warnemünder Tage 1996 ...........- Verkehrsrecht, Versicherungsvertragsrecht im
.........................................................Verkehrsrecht
4. Warnemünder Tage 1997 ...........- Familienrecht in der anwaltlichen Praxis
5. Warnemünder Tage 1998 ...........- Verkehrsrecht, Fehler bei polizeilichen Meßverfahren
6. Warnemünder Tage 1999 ...........- Anwaltliches Gebührenrecht u. anwaltliche Werbung

Die im Juni 2000 stattfindenden 7. Warnemünder Tage befassen sich mit dem
Thema "Informationsbeschaffung in der täglichen juristischen Arbeit".

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und die ihm angeschlossenen Anwaltvereine
veröffentlichen ab 1999 im "Berliner Anwaltsblatt" unter der Rubrik "Nordlicht" ihre Verbandsmitteilungen.

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ist in Absprache mit der Steuerberater-kammer Mecklenburg-Vorpommern als Mitveranstalter an der Ausrichtung
der Warnemünder Fachtagung der Steuerberaterkammer beteiligt. In diesem Jahr
findet die 8. Warnemünder Fachtagung der Steuerberaterkammer Mecklenburg-
Vorpommern am 22. September in Rostock-Warnemünde zu dem Thema
"Europäische Entwicklung" statt.

Der Landesverband bemüht sich um die Aus- und Fortbildung der jungen Kolle-genschaft
und steht daher im engen Kontakt mit dem "Forum junger Rechtsan-wältinnen
und Rechtsanwälte".
 

 

 
 

Niedersächsicher Anwalt- und Notarverband
im Deutschen Anwaltverein e.V.

 

1. Historie
Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband wurde 1976 in Hannover mit da-mals
21 Mitgliedsvereinen gegründet. Er zählt heute 37 Mitgliedsvereine.

2. Daten / Adressen
Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband hat eine eigenständige Geschäfts-stelle.
Die Geschäftsstelle befindet sich in der Kanzlei RAe Mahne, Germann + Partner GbR. Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet:

Niedersächsicher Anwalt- und Notarverband
im Deutschen Anwaltverein e.V.
Leisewitzstr. 28
30175 Hannover

Telefon: 0511/856090
Telefax: 0511/85 60 9-11

e-Mail: Nds.Anwalt-u.Notarverband@t-online.de

Geschäftsführer ist: RAuN Dr. Winrich Germann.

3. Organisation
Die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Bundesland Niedersach-sen
beträgt 7.317, wovon 4.480 in örtlichen Anwaltsvereinen organisiert sind. Das
entspricht einem Organisationsgrad von 61,23 %.



Landgerichtbezirk ...............................zugelassene Rechts- .........Mitglieder ........Org.-Grad
............................................................anwälte insgesamt
im LG-Bezirk Aurich. .................................289 ..........................236 ................81,70 %
Auricher Anwalts- und ...................................................................(80)
Notarverein
Emdener Anwalts- und ..................................................................(50)
Notarverein
Anwaltsverein Leer .......................................................................(80)
Anwaltsverein Norden ..................................................................(24)
im LG-Bezirk Braunschweig .....................685 .........................369 ..................53,90%
Braunschweiger . .........................................................................(231)
Anwaltsverein e.V
Anwaltsverein Goslar ....................................................................(50)
Anwaltsverein Salzgitter e.V. .........................................................(47)
Wolfsburger Anwaltsverein e.V. ....................................................(41)
im LG-Bezirk Bückeburg .........................130 ............................89 .................68,50 %
Anwaltsverein LG-Bezirk ..............................................................(89)
Bückeburg e.V.
im LG-Bezirk Göttingen ..........................472 ...........................230 .................48,70 %
Göttinger Anwaltsverein e.V. .......................................................(230)
im LG-Bezirk Hannover ........................2006 .........................1200 ..................59,80 %
Rechtsanwalts- und
Notarverein Hannover e.V. .......................................................(1020)
Hamelner Anwaltsverein e.V. ........................................................(80)
im LG-Bezirk Hildesheim .......................513 ............................306 ..................59,70 %
Anwaltsverein Burgdorf/Lehrte ......................................................(34)
Gifhorner Anwaltsverein ................................................................(32)
Hildesheimer Anwaltsverein e.V. .................................................(155)
Anwaltsverein Holzminden ............................................................(33)
Verein Peiner Rechtsanwälte e.V. .................................................(53)
im LG-Bezirk Lüneburg ..........................585 ...........................379 ..................64,80 %
Advocatenverein Celle .................................................................(88)
Celler Anwaltsverein e.V. ............................................................(46)
Rechtsanwaltsverein zu ...............................................................(118)
Lüneburg e.V.
Rechtsanwaltsverein Soltau e.V. ...................................................(31)
Uelzener Anwaltschaft e.V. (55)
Anwaltsverein Winsen (Luhe) .......................................................(41)
im LG-Bezirk Oldenburg ...................ca. 900 ..........................640 ...................71,10 %
Cloppenburger ............................................................................(56)
Anwaltsverein e.V.
Oldenburger Anwalts- und ........................................................(528)
Notarverein
Anwalts- und Notarverein ...........................................................(56)
Wilhelmshaven.
im LG-Bezirk Osnabrück .......................833 ...........................473 ...................56,70 %
Anwaltsverein Lingen/Ems ...........................................................(53)
Meppener Anwaltsverein .............................................................(40)
Anwaltsverein Grafschaft .............................................................(54)
Bentheim
Osnabrücker Anwalts- und ........................................................(326)
Notarverein
im LG-Bezirk Stade ...............................406 ...........................218 ....................53,70 %
Cuxhavener Anwaltsverein ..........................................................(40)
Anwaltsverein Stade e.V. ..........................................................(178)
im LG-Bezirk Verden ...........................498 .............................341 ...................68,50 %
Achimer Anwaltsverein ...............................................................(74)
Anwaltsverein Nienburg e.V. ......................................................(46)
Osterholz-Scharmbecker ............................................................(42)
Anwaltsverein
Rotenburger Anwaltsverein .........................................................(24)
Verdener Anwaltsverein e.V. ....................................................(155)

4. Vorstand
Vorstandsmitglieder des Verbandes sind:

Vorsitzender: ................RAuN Hanspeter Grimke, Hannover
Stellv. Vorsitzender: ......RAuN Manfred Colshorn, Celle
Beisitzer: .......................RA Jürgen L. Herr, Oldenburg
.....................................RAuN Karlheinz Kleuker, Hildesheim
.....................................RAuN Dr. Hans Georg Kühn, Salzgitter
.....................................RAuN Lutz-Rüdiger Malz, Braunschweig
.....................................RAuN Günter Schmaler, Ernden
Landgerichtbezirk zugelassene Rechts- Mitglieder Org.-Grad
anwälte insgesamt

5. Aktivitäten / Leistungsangebot
Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband ist auf den Mitgliederversammlungen
auf den Landesverbandskonferenzen jeweils durch seinen Vorsitzenden jeweils
vertreten, auf den Anwaltstagen auch durch weitere Vorstandsmitglieder.

Der Niedersächsische Anwalts- und Notarverband vertritt die Interessen der Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte im Bundesland Niedersachsen gegenüber der Ju-stizverwaltung.

Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband berichtet regelmäßig gegenüber
dem DAV über justiz- und berufspolitische Fragestellungen mit regionalem Bezug
und über Gespräche mit dem zuständigen Justizministerium und anderen Politikern.

Der Verband führt zu besonderen Themen wie z.B. Juristenausbildung, Rechtsmittelreform,
Diskussionsveranstaltungen durch.

Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband veranstaltet einmal im Jahr einen
parlamentarischen Abend, zu dem sämtliche Mitglieder des Ausschusses für Rechts-und
Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages eingeladen werden.

Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarvrband unterhält Gruppenversicherungsverträge
mit dem Gerling-Konzern, der Hamburg-Mannheimer Versicherung und
einen Rahmenvertrag „Sicherheitstechnik“ mit dem technischen Überwachungsverein
Nord e.V.

Der Niedersächsiche Anwalt- und Notarverband gibt mündliche und schriftliche
Stellungnahmen zu von der niedersächsichen Landesregierung beabsichtigten Justizgeschehen
ab.
 

 
 

 

Landesverband Nordrhein-Westfalen
im Deutschen Anwaltverein e.V.


1. Historie
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen wurde als Landesgruppe Nordrhein-Westfalen
im Dezember 1957 in Düsseldorf gegründet. Seit April 1996 führt er den Namen
"Landesverband Nordrhein-Westfalen". Er ist ein nicht eingetragener Verein.
Der Vereinszweck ist in der Satzung wie folgt festgelegt:

"Der Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung, Pflege und Förderung der besonderen
Interessen der im Deutschen Anwaltverein e.V. im Lande Nordrhein-Westfalen
angeschlossenen Anwaltvereine sowie die Vertretung allgemeiner anwaltlicher Interessen
gegenüber Behörden und Organen der Gesetzgebung auf der Landesebene
von Nordrhein-Westfalen."

2. Daten / Adressen
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein hat seinen Sitz
in Düsseldorf. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes befindet sich in den Räumen
des Düsseldorfer Anwaltvereins. Die Anschrift lautet:

Geschäftsstelle des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen
im Deutschen Anwaltverein e.V.
Mühlenstraße 34, Zi. L 26
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/83062953
Telefax: 0211/134343

e-Mail: duesseldorfer-anwaltverein@t-online.de
Internet: www.anwaltvereinduesseldorf.de

3. Organisation
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein e.V. umfaßt 57
Anwaltvereine. Die Entwicklung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im DAV
ist in der Festschrift aus dem Jahr 1997 auf den Seiten 35-37 und insbesondere
hinsichtlich der Tätigkeit der Landesgruppe bzw. des Landesverbandes von Rechtsanwalt
Kähler, Krefeld, auf den Seiten 91 folgende ausführlich dargelegt worden.

Dem Landesverband Nordrhein-Westfalen gehören folgende Anwaltvereine an:

Verein ..............................................................................................................Org.-Grad
Anwaltverein im OLG-Bezirk Düsseldorf:
Düsseldorfer Anwaltverein e.V. ..........................................................................36,25 %
Verein der Rechtsanwälte am OLG Düsseldorf e.V. ...........................................57,85 %
Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg e.V. ...................................................62,33 %
Klever Anwaltverein e.V. ...................................................................................69,52 %
Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V. ..............................................................70,72 %
Anwaltverein Mettmann e.V. ..............................................................................39,52 %
Anwaltverein Mönchengladbach e.V. .................................................................69,12 %
Mörser Anwaltverein e.V. ..................................................................................60,59 %
Anwaltverein Remscheid e.V. ............................................................................78,13 %
Solinger Anwaltverein ........................................................................................67,53 %
Velberter Anwaltverein e.V. ...............................................................................67,12 %
Anwaltsverein Wuppertal ...................................................................................82,79 %
Anwaltvereine im OLG-Bezirk Hamm:
Ahauser Anwaltsverein e.V. ................................................................................67,21 %
Ahlener Anwaltsverein ........................................................................................81,13 %
Anwalts- und Notarverein des LG-Bezirks Arnsberg e.V. ...................................66,52 %
Anwaltsverein Bad Oeyenhausen e.V. ................................................................80,00 %
Beckumer Anwaltsverein e.V. ............................................................................80,00 %
Anwaltsverein Bielefeld e.V. ..............................................................................68,50 %
Anwaltsverein Bocholt e.V. ...............................................................................78,79 %
Bochumer Anwalts- und Notarverein e.V. .........................................................41,17 %
Borkener Anwaltsverein e.V. ............................................................................66,15 %
Anwaltsverein Bottrop e.V. ...............................................................................68,60 %
Anwaltverein Altkreifs - Brilon e.V. ...................................................................75,51 %
Anwaltverein Bünden e.V. .................................................................................76,88 %
Anwaltsverein Castrop-Rauxel e.V. ...................................................................57,81 %
Dorstener Anwaltverein .....................................................................................58,82 %
Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V. ...........................................................63,03 %
Essener Anwalt- und Notarverein e.V. ..............................................................43,82 %
Anwalt- und Notarverein Gelsenkirchen e.V. ....................................................48,13 %
Rechtsanwaltsverein Gelsenkirchen-Buer-Horst e.V. .........................................61,95 %
Anwaltverein Gladbeck e.V. .............................................................................46,15 %
Güterloher Anwaltverein e.V. ............................................................................63,87 %
Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V. .......................................64,79 %
Anwaltvereine im OLG-Bezirk Hamm:
Anwaltverein Hamm e.V. ..................................................................................65,74 %
Anwatlverein Hattingen- ...................................................................................69,57 %
Herforder Anwaltverein e.V. ............................................................................52,67 %
Anwaltverein Herne .........................................................................................64,20 %
Anwaltverein für den Kreis Höxter ...................................................................66,28 %
Anwaltverein Kamen .......................................................................................81,63 %
Lippischer Anwalt- und Notarverein e.V. .........................................................74,44 %
Anwalt- und Notarverein Lippstadt e.V. ..........................................................74,44 %
Anwaltsverein f. den Kreis Lübbeck e.V. .........................................................85,71 %
Anwaltverein Marl e.V. ...................................................................................50,00 %
Anwaltverein Minden e.V. ...............................................................................69,06 %
Vereinigung der Rechtsanwälte u. Notar Münster e.V. .....................................41,03 %
Paderborner Anwaltverein e.V. .......................................................................69,72 %
Anwaltverein Recklinghausen e.V. ...................................................................37,69 %
Anwaltsverein Rheda-Wiedenbrück e.V. .........................................................57,14 %
Siegener Anwaltverein .....................................................................................76,40 %
Soester Anwaltverein ......................................................................................76,32 %
Anwaltsverein Wanne-Eickel e.V. ....................................................................63,93 %
Anwaltverein Warendorf e.V. ...........................................................................59,76%
Anwaltsverein Werl .........................................................................................77,78 %
Wittener Anwaltsverein e.V. ............................................................................73,96 %
Anwaltverein im OLG-Bezirk Köln:
Aachener Anwaltverein e.V. ...........................................................................45,14 %
Bonner Anwaltverein e.V. ..............................................................................48,51 %
Kölner Anwaltverein e.V. ..............................................................................68,28 %

Der Organisationsgrad in Nordrhein-Westfalenbetrug Ende 1998 .....................57,3 %.

Der Organisationsgrad ist - soweit Verfügbar per 31.12.98 mitgeteilt.
 

4 Vorstand
Dem Vorstand gehören an:

Vorsitzender: ..................RA Dr. Klaus E. Böhm, Düsseldorf
Stellv. Vorsitzender: ........RAuN Bernd Dentzer, Wetter
Geschäftsführer: ..............RA Amseln Schrader, Düsseldorf
Schatzmeister: .................RA Robert Erdrich, Bonn
Beisitzer: .........................RAuN Dr. Franz-Josef Peus, Münster
.......................................RA Alfred Börsch, Köln
.......................................RAuN Dieter Clemens, Arnsberg
.......................................RA Kurt Kähler, Krefeld

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Vorstand des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen hat seine Aufgaben unter
den Vorstandsmitgliedern dergestalt aufgeteilt, dass der erste Vorsitzende die
Kontakte zum DAV und den übrigen Landesverbänden, die Zusammenarbeit mit
Justizverwaltung- und Gesetzgebungsorganen auf Landesebene, die Kontaktpflege
zu den Fraktionen des Landtages und den politischen Parteien, Maßnahmen zur
Außenwirkung der Landesgruppe, Rundschreiben an die angeschlossenen Ortsvereine
und die Angelegenheiten der Syndikusanwälte wahrnimmt, sein Stellvertreter
die Kontakte zur BRAK, zu den Mitgliedsvereinen, insbesondere deren
Jahresversammlungen, die Verbindungen zum Deutschen Richterbund, den Vereinigungen
der Rechtspfleger und dem Bundesverband der freien Berufe, neben
weiteren Referaten, wie dem des Schriftführers und des Schatzmeisters, besteht
auch ein Referat für Mitgliederwerbung und Fortbildung, wobei durch das zuständige
Vorstandsmitglied überörtlich angebotene Fortbildungsveranstaltungen
gebündelt, Referenten vermittelt und eine Honorarabgleichung vorgenommen
werden soll und örtliche Vereine bei Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden
sollen.

Andere Referate befassen sich mit den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
des Anwaltes und mit Verbandsperspektiven.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen führt in vielfältiger Weise Veranstaltungen
mit Vertretern des Landtages und des Justizministeriums zu aktuellen justiz-politischen
Fragen durch.

Der Landesverband unterrichtet durch regelmäßige Rundschreiben die örtlichen
Mitgliedsvereine und informiert den DAV regelmäßig über wesentliche, für die
Verbandspolitik wichtige Vorgänge im Land Nordrhein-Westfalen.

Der Landesverband beobachtet die Gesetzgebungsinitiativen auf Landes- und Bundesebene,
um rechtzeitig Stellungnahmen abgeben zu können.

Der Landesverband unterstützt die örtlichen Anwaltvereine in ihren Fort- und Wei-terbildungsmaßnahmen.

Der Landesverband hat verschiedene Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, so
unter anderem mit dem Lufttransportunternehmen Eurowings Luftverkehrs AG,
Dortmund, ein Großkunden-Rahmenabkommen für den Kauf von firmeneigenen
Opel-Fahrzeugen, einen Rahmenvertrag für die Zwei-Kunden-Verträge mit Mannesmann
Mobilfunk GmbH, einen Gruppenlebensversicherungsvertrag mit der
Gerling-Konzern Lebensversicherungs-AG, Köln.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist über seinen Vorsitzenden an allen Lan-desverbandskonferenzen und den Mitgliederversammlungen des DAV sowie mit weiteren Vorstandsmitgliedern auch auf den Anwaltstagen des Deutschen-AnwaltVereins
vertreten.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist Mitglied des Verbandes freier Berufe
im Land Nordrhein-Westfalen.


 

 

Rheinland-Pfälzischer AnwaltsVerband
im Deutschen Anwaltverein e.V.

 

1. Historie
Im Jahre 1955 schlossen sich die im OLG-Bezirk Koblenz ansässigen örtlichen An-waltvereine zu einer Landesgruppe Rheinland-Pfalz des Deutschen Anwaltvereins
zusammen, nämlich: der Verein der Rechtsanwälte Koblenz, der Anwaltverein Kreuz-nach,
der Anwaltverein Neuwied, der Anwaltverein Trier, der Rheinhessische Anwaltverein
in Mainz und der Wormser Anwaltverein.

Der Rheinland-Pfälzische Anwaltverband wurde unter Einbeziehung der örtlichen
Anwaltvereine aus dem Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer 1978 gegrün-det.
Verbandszweck ist " Die Wahrung und Förderung der überörtlichen Interessen
der Rechtsanwälte im Land Rheinland-Pfalz".

2. Daten / Adressen
Der Rheinland-Pfälzische AnwaltsVerband unterhält keine eigene Geschäftsstelle. Als
Geschäftsstelle fungiert die Kanzlei des jeweiligen Vorsitzenden.
Die derzeitige Anschrift des Landesverbandes lautet:

Rheinland-PfälzischerAnwaltsVerband e.V.
Epplergasse 3
67657 Kaiserslautern

Telefon: 0631/366520
Telefax: 0631/3665299

3. Organisation
Mitglieder des Anwaltsverbandes Rheinland-Pfalz sind die 16 im Land Rheinland-Pfalz
bestehenden örtlichen Anwaltvereine. Die sind:

1. Alzeyer Anwaltsverein
2. Verein der Rechtsanwälte des Landgerichtsbezirks Bad Kreuznach e.V.
3. Anwaltsvereinigung Frankenthal (Pfalz) e.V.
4. Anwaltsverein Kaiserslautern e.V.
5. Anwaltsverein Koblenz e.V.
6. Anwaltsverein Landau e.V.
7. Ludwigshafener Anwaltsverein
8. Rheinhessischer Anwaltsverein Mainz e.V.
9. Anwaltsverein Neustadt (Wstr.) e.V.
10.Verein der Rechtsanwälte Neuwied e.V.
11. Pirmasenser Anwaltsverein e.V.
12. Speyerer Anwaltsverein
13. Trierer Anwaltsverein e.V.
14. Anwaltsverein Westerwald e.V.
15. Wormser Anwaltsverein e.V.
16. Anwaltsverein Zweibrücken e.V.

In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit ca. 3500 Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen.
Hiervon sind ca. 2000 über die Mitgliedschaft im jeweils örtlichen Anwaltsverein
Mitglieder des DAV. Der Organisationsgrad liegt daher bei ca. 57 %.

Bezogen auf die einzelnen örtlichen Anwaltsvereine stellt sich der derzeitige Orga-nisationsgrad
wie folgt dar:

Alzey: .................................45 %
Bad Kreuznach: ..................52 %
Frankenthal: ........................60 %
Kaiserslautern: ....................66 %
Koblenz: .............................64 %
Landau: ..............................60 %
Ludwigshafen: ....................60 %
Mainz: ................................40 %
Neustadt/Wstr.: ..................60 %
Neuwied: ............................64 %
Pirmasens: ..........................70 %
Speyer: ...............................60 %
Trier: ..................................62 %
Westerwald: .......................63 %
Worms: ..............................45 %
Zweibrücken: ......................70 %

4. Vorstand
Der Vorstand des Anwaltsverbandes Rheinland-Pfalz besteht aus:

Vorsitzender: ............RA Reinhard J. Matissek, Kaiserslautern
Schatzmeister: ..........RA JR Wilfried Schmitz, Mainz
Beisitzer: ..................RA JR Dr. Dieter Hess, Koblenz.

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Die örtlichen Anwaltsvereine nehmen regelmäßig sowohl an den DAV- Mitglie-derversammlungen wie auch den Mitgliederversammlungen des Landesverbandes teil.

Der Landesverband ist regelmäßiger Teilnehmer der Landesverbandskonferenz.
Die letzte Landesverbandskonferenz ist am 02/03. September 1999 von dem Rheinland-
Pfälzischen Anwaltsverband Speyer ausgerichtet worden.

Der Vorstand des Rheinland-Pfälzischen Landesverband hält engen Kontakt zu den
Landes- Justizministerium. Das Ministerium unterrichtet den Landesverband fortlaufend
über alle anstehenden rechtspolitschen Anliegen. Von besonderer Bedeutung ist insoweit das einmal im Jahr stattfindende "Minister-Gespräch", bei dem der Vorstand des Anwalts-verbandes gemeinsam mit den Vorsitzenden der örtlichen Anwaltsvereine mit dem Justizminister über alle beiderseitigen interessierenden Fragestellungen sprechen und diskutieren kann.

Sowohl im Verhältnis der örtlichen Anwaltsvereine zueinander wie auch im Verhältnis
zwischen den örtlichen Anwaltsvereinen und dem Anwaltsverband findet eine fortlaufende Unterrichtung statt.

Der Anwaltsverband unterrichtet seinerseits den DAV über alle im Lande stattfindenden
rechtspolitschen Ereignisse von Belang. An den Mitgliederversammlungen
des Anwaltsverbandes sowie insbesondere an dem turnusmäßig stattfindenden
Ministergespräch nimmt die Geschäftsführung des DAV regelmäßig teil.

Über die sowohl vom Landesverband als auch von den einzelnen örtlichen Anwaltsvereinen
sowohl mit der DKV wie auch mit dem Gerling-Konzern abge-schlossenen Gruppen-Versicherungsverträgen wird der Anwaltschaft im Lande Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zum Abschluß kostengünstiger Versicherungsverträge für fast alle Versicherungsbereiche angeboten.

Eigene Fortbildungsveranstaltungen führt der Landesverband im Hinblick auf
die Größe des "Flächenstaates" Rheinland-Pfalz nicht durch. Von den örtlichen Anwalts-vereinen werden jedoch regelmäßig eigene Fortbildungsveranstaltungen
durchgeführt, wobei die jeweils benachbarten örtlichen Anwaltsvereine entsprechend
benachrichtigt und zur Teilnahme eingeladen werden.


 

 

Saarländische Anwaltsverein e.V.
im Deutschen Anwaltverein.


1. Historie
Der Saarländische AnwaltsVerein wurde im Jahr 1954, als das Saarland politisch noch
autonom war gegründet. Er ist deshalb erst seit 1956 Mitglied im Deutschen An-waltverein.

2. Daten / Adressen
Der SaarländischeAnwaltVerein unterhält seit 1994 eine eigene Geschäftsstelle im
Landgericht Saarbrücken.
Seine Anschrift lautet:

SaarländischerAnwaltVerein e.V.
Franz-Josef-Röder-Str. 15
Im Landgericht Zi. 120
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681/51202
Telefax: 0681/51259

E-Mai: info@anwv-saar.de
Homepage: www.anwv-saar.de

3. Organisation
Die Zahl der im Saarland zugelassenen Rechtsanwälte beträgt - Stand 10. März 2000
- 1046. Davon sind Mitglieder im SaarländischenAnwaltVerein 741. Das entspricht
einem Organisationsgrad von 70,8%.

Der SaarländischeAnwaltVerein ist zugleich Landesverband als auch örtlicher Anwaltsverein.
Im Saarland existiert kein weiterer Anwaltverein.


4. Vorstand
Präsident: ..................RA Dr. Bernd Luxenburger, Saarbrücken
Vizepräsident: ...........RA Adelbert Halm, Neunkirchen
Geschäftsführer: ........RA Kurt Haag, Saarbrücken
Schatzmeister: ..........RA Jochen Dahm, Dillingen
Beisitzer: ..................RAin Michèle Bücker, Saarbrücken
................................RAin Yvonne Schmitz, Saarbrücken
................................RA Hubert Beeck, Homburg
................................RAin Thomas Berscheid, Saarbrücken
................................RA Dieter Fuisting, Saarbrücken

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der SaarländischeAnwaltVerein nimmt an allen Anwaltstagen und Mitgliederversammlungen
des DAV teil
.
Der Präsident des SaarländischenAnwaltVereins nimmt auch an allen Landesver-bandskonferenzen teil.

Der SaarländischeAnwaltVerein ist Mitglied im Verband der Freien Berufe des Saarlandes.

Die Mitglieder des SaarländischenAnwaltVereins wurden in der Vergangenheit regelmäßig
durch Rundschreiben informiert. Außer aktuellen Berichten erfolgt die Information über neue Mitglieder. Es gibt eine Rubrik Stellengesuche/Stellenangebote. Die Rundschreiben wurden in der Vergangenheit sowohl an den DAV als auch an die übrigen Landesverbände versandt.

Rechtzeitig vor dem Deutschen Anwaltstag in Berlin gibt der SaarländischeAnwaltVerein
das "Saarländische Anwaltsblatt" heraus, das wir in Berlin vorstellen werden. Es soll die bisherigen Rundschreiben ablösen. Im Bedarfsfall, insbesondere in Eilfällen, werden die Mitglieder aber auch künftig durch Rundschreiben in-formiert werden.

Es finden regelmäßig Gespräche zwischen Vertretern zwischen Mitgliedern des
Vorstandes des SaarländischenAnwaltVereins und dem Justizminister bzw. der Ju-stizministerin statt. Am 23.03.2000 hat der SaarländischeAnwaltVerein gemeinsam
mit dem Richterbund und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes eine Podiumsdiskussion
zum Thema "Justizreform" durchgeführt, an der auch der zuständige Staatssekretär Schild aus dem Justizministerium teilgenommen hat. Über die Veranstaltung wurde in der Presse berichtet.

Der SaarländischeAnwaltVerein unterhält einen Strafverteidiger-Notdienst. Die
Adresse und Telefonnummer des Notdienstes in Strafsachen erscheint regelmäßig
in der "Saarbrücker Zeitung" sowie in den größeren Mitteilungsblättern.

Seit vielen Jahren unterhält der SaarländischeAnwaltVerein einen Anwaltsuchdienst.
Zwischenzeitlich ist dieser Anwaltsuchdienst auch über Internet abrufbar.
Auch die Rufnummer des Anwaltsuchdienstes wird in der Presse veröffentlicht.

Der SaarländischeAnwaltVerein hat eine komplette Werbeseite in dem "Branchenführer"
(vergleichbar mit "Gelben Seiten") und dem "Blauen Band" (vergleichbar mit "Das Örtliche"). Es wird auch hier über den Anwaltsuchdienst berichtet.

Der SaarländischeAnwaltVerein hat in diesem Jahr eine SAV-Service GmbH gegründet,
die die Organisation der Seminare übernimmt und auch weitere Serviceleistungen
gegenüber den Mitgliedern anbietet. Über die SAV-Service GmbH wird auch der landesweite Kurierdienst zu den Gerichten, an denen mittlerweile ca. 30 % aller saarländischen Anwälte beteiligen, betrieben.

Der SaarländischeAnwaltVerein führt in jedem Jahr eine Vielzahl von Seminaren
durch. In diesem sind bereits 14 Seminare für das gesamte Jahr angekündigt. Über
die Seminare wird zu Beginn des Jahres durch eine eigene Broschüre informiert.
Der SaarländischeAnwaltVerein gibt eine eigene Schriftenreihe zu den Seminarver-anstaltungen heraus, bisher sind 45 Broschüren erschienen.

Gemeinsame Veranstaltungen werden mit dem Richterbund durchgeführt, auch
gesellschaftliche Aktivitäten z.B. gemeinsames Sommerfest, Silvesterfrühschoppen, etc.

Seit 1999 ist der SaarländischeAnwaltVerein im Internet vertreten. Besuchen Sie
uns unter: www.anwv-saar.de

Mit Vertretern des Richterbundes wurde in 1999 ein Clearing-Ausschuß gebildet.

Gruppenversicherungsverträge bestehen mit dem Gerling Konzern und der DKV.
Darüberhinaus ist ein Rahmenvertrag bezüglich der zwingend vorgeschriebenen
arbeitssicherheitstechnischen Betreuung mit entsprechendem Dienst abgeschlossen.

Der SaarländischeAnwaltVerein unterhält seit einigen Monaten eine eigene Homepage.
Die Homepage-Seiten sind unterteilt in: Seiten für Nichtmitglieder und Rechtsuchende, sowie Vereinsmitglieder. Der für jeden zugänglichen Teil der Homepage ist unterteilt in: Leistungsangebot, Geschichte des SaarländischenAnwaltVereins, Adressen der Vorstandsmitglieder, Mitgliederliste, Satzung des SAV, Beitrittserklärung zum SAV (ausdruckbares Formular), Informationen über den An-waltsuchdienst, "Rechtzeitig zum Anwalt", "Unfall - was tun?", Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Information zum Notdiensttelefon in Strafsachen.
Weiterhin gibt es die Funktion "Anwaltsuchdienst". Hier kann sich der rechtsuchende
Bürger(in) bis maximal 3 Anwälte zu einem bestimmten Tätigkeits-/Interessengebiet
benennen lassen. Die Benennung kann weiterhin nach Orten selektiert werden. Ein Ausdruck der ausgeworfenen Adressen, es werden im übrigen immer die nächsten 3 Anwälte benannt, damit gewährleistet ist, dass die Benennung "gerecht" erfolgt, ist für den Rechtsuchenden selbstverständlich auf Wunsch möglich.

Eine neue Rubrik: "Fachanwälte" für den Bereich Anwaltsuchdienst mit Namen und
Adressen von Fachanwälten wird in den nächsten Wochen fertig gestellt. Ab sofort
besteht die Möglichkeit sich einen "Link" von der Mitgliederliste des SAV und
von der Liste des Anwaltsuchdienstes auf die eigene Homepage einrichten zu las-sen.
Die erste Einrichtung ist für SAV-Mitglieder kostenlos.

Im Bereich "INTERNA" stehen Informationen n u r für SAV-Mitglieder zur Verfügung.
In diesen Bereich kommt man über ein entsprechendes Paßwort auf die einzelnen
Rubriken. Im paßwortgeschützten Bereich können sich die SAV-Mitglieder
neben den aktuellen Rundschreiben / ab Mai 2000 das sogenannte "Saarländisches
Anwaltsblatt" in dem die aktuellen Mitteilungen des SaarländischenAnwaltvereins
veröffentlicht werden, ansehen. Es besteht die Möglichkeit sich die derzeit bestehenden Interessenkreise anzeigen zu lassen, in einer weiteren Rubrik sind "Verstöße Dritter gegen das Rechtsberatungsgesetz" abrufbar.

 


 

 


Anwaltsverband Sachsen e.V.
im Deutschen Anwaltverein.

 


1. Historie
Der Anwaltsverband Sachsen e.V. wurde im Oktober 1990 gegründet und 1992 als
eingetragener Verein in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Chemnitz-Stadt eingetragen.

Der Verein fördert satzungsgemäß die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen
der Anwaltschaft auf Landesebene und wirkt mit dieser Zielsetzung auf die Gesetzgebung, die Rechtspflege und die Verwaltung des Freistaates Sachsen ein. Er fördert die Ausbildung des juristischen Nachwuchses und die Fortbildung der sächsischen Anwaltschaft. Dabei unterstützt er den Deutschen Anwaltverein e.V. bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

2. Daten / Adressen
Der Anwaltverband Sachsen betreibt derzeit keine eigene Geschäftsstelle. Erreichbar
ist der Anwaltverband - auch per E-Mail - über die Büroadresse seines Vorsitzenden:

Herrn Rechtsanwalt
Horst Kappel
Barfußgäßchen 11
04109 Leipzig

Telefon: 0341-47962 / 6
Fax: 0341-4796246

E-Mail: rakappel@aol.com

3. Organisation

Dem Anwaltverband Sachsen e.V. gehören derzeit 7 örtliche Anwaltvereine mit dem
angegebenem Mitgliederstand per 01.01.2000 an:


Anwaltvereine: ........................................................................................Mitglieder
Bautzener Anwaltverein e.V. ..............................................................................62
Dresdner Anwaltverein e.V. .............................................................................359
Leipziger Anwaltverein e.V. .............................................................................399
Oberlausitzer Anwaltverein Görlitz e.V. ..............................................................48
Sächsischer Anwaltverein "Chemnitz" e.V. ........................................................186
Anwaltverein Vogtland e.V. ...............................................................................43
Zwickauer Anwaltverein ....................................................................................74
Gesamtzahl der Mitglieder im Anwaltverband Sachsen: ..................................1171

4. Vorstand
Der Vorstand des Anwaltverbandes Sachsen setzt sich derzeit zusammen aus:

Präsident: ......................RA Horst Kappel, Leipzig
stellv. Präsident: ............RA Lutz Maaß, Zwickau
Schatzmeister: ...............RA Harald Metzlaff, Bautzen
Beisitzer: .......................RA Gerhard Korth, Dresden
.....................................RA Norbert Adamietz, Chemnitz
.....................................RA Carsten-Ekkehard Wind, Markkleeberg
.....................................RA Uwe Thoß, Zwickau

Vorstandssitzungen des Landesverband Sachsen finden regelmäßig, etwa einmal
pro Quartal statt.

Im Bereich des Anwaltverbandes Sachsen besteht die Gepflogenheit, zu jeder Vor-standssitzung nicht nur den Vorstand im engeren Sinne, sondern alle Vorsitzende
der örtlichen Anwaltvereine Sachsens einzuladen.

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Anwaltverband hat es in den vergangen Jahren als seine Aufgabe angesehen,
die Verbindung zur Legislative aufrecht zu erhalten und zu festigen. Es ist zur guten
Tradition geworden, dass sich Vertreter des Anwaltverbandes Sachsen und der
örtlichen Anwaltvereine in regelmäßigen Abständen mit den Abgeordneten des
Verfassungs- und Rechtsausschusses des Säschsischen Landtages zu Parlamentarischen
Abenden zu treffen, zu denen auch regelmäßig der Sächsische Justizminister
eingeladen wird.

Darüber hinaus erfolgen je nach zu diskutierender berufspolitscher Thematik gesonderte
Einladungen, z.B. an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Die letzten Parlamentarischen Abende fanden im Januar 1999 und im März 2000
in Dresden statt.

Der Sächsische Anwaltverband wird seitens des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz regelmäßig eingebunden in das Anhörungsverfahren zu laufenden
Gesetzesvorhaben. Der Anwaltverband Sachsen strebt an, die Einflußnahme in
diesem Bereich verbandspolitisch noch zu verstärken.

Am 04.11.99 hat sich im Sächsischen Staatsministerium der Justiz eine Arbeitsgruppe
"Rechtsmittelreform in Zivilsachen" konstituiert, an der neben Vertretern des Sächsischen Richtervereins, der Neuen Richtervereinigung und der Rechtsanwaltskammer Sachsen auch der Anwaltverband Sachsen teilgenommen hat. In mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe in Dresden wurde ein gemeinsamer Bericht erarbeitet, der von der Arbeitsgruppe am 02.März 2000 dem Sächsichen Staatsminister der Justiz, Herrn Heitmann, übergeben wurde. Der Bericht wird in die laufende Diskussion "Rechtsmittelreform in Zivilsachen" einfließen (www.brak.de).

Vorstandsmitglieder des Anwaltverbandes Sachsen e.V. nehmen regelmäßig an
den Mitgliederversammlungen des DAV teil.

Traditionell führt der Sächsische Anwaltverband jedes Jahr die sogenannten "Sächsischen
Anwalttage" durch, die den Anwälten in Sachsen ein Ausbildungs- und Diskussionsforum bieten. Regelmäßig finden auch die jährlichen Mitgliederver-sammlungen des Anwaltverbandes Sachsen im Rahmen dieser Anwaltstage statt. Die Vortragsveranstaltungen an den Anwaltstagen werden mit gezielter Beteiligung der örtlichen Richterschaft durchgeführt.

Die Sächsischen Anwaltstage 2000 wurden aufgrund der aktuellen berufspolitischen
Diskussion bewußt dazu genutzt, am 25.03.2000 ein Diskussionsforum zur
"Justizreform Zivilprozeß" zu veranstalten.

Fortbildungsseminare werden durch den Anwaltverband Sachsen e.V. nur anläßlich
der sächsischen Anwaltstage angeboten. Ansonsten werden den Anwälten in
Sachsen schwerpunktmäßig durch die örtlichen Anwaltvereine praxisbezogene
Seminare angeboten.

Der Sächsische Anwaltverband hat mit Partnern der Anwaltschaft Verträge abgeschlossen,
die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Sächsischen Anwaltschaft verbessern sollen. Es bestehen Gruppenversicherungsverträge mit der DKV, Rahmenverträge mit dem Gerling-Konzern, die Angebote zur Kraftfahrerversicherung, zur Haftpflichtversicherung, zur Rechtsschutz- und Unfallversicherung einschließen. Für die Vorstandsmitglieder des Verbandes besteht eine Unfallversicherung. Weitere Rahmenverträge wurden mit der Viktoria-Versicherung abgeschlossen.

Der Sächsische Anwaltverband fördert und unterstützt die gesellschaftlichen Aktivitäten
der örtlichen Anwaltvereine. Juristenbälle werden derzeit veranstaltet vom Leipziger und Dresdner Anwaltverein. Diese Veranstaltungen werden aktiv auf den Sächsischen Anwaltstagen beworben.

Bezüglich der Internet-Präsenz des Sächsischen Anwaltverbandes besteht eine Ar-beitsgruppe, die ein Konzept für den künftigen Auftritt des Verbandes und die Einbindung
der örtlichen Vereine erarbeiten soll. Die in diesem Bereich bereits vorhandenen Aktivitäten der örtlichen Anwaltvereine sollen koordiniert bzw. aktiviert werden. Im Internet vertreten sind der Leipziger Anwaltverein e.V. und Bautzener Anwaltverein e.V. Der Dresdner Anwaltverein e.V. steht in intensiven Ver-handlungen bezüglich eines künftigen Internet-Auftritts. In Kürze wird auch ein Internet-Auftritt des Anwaltvereins Vogtland e.V. erfolgen.


 

 


Landesanwaltverein Sachsen-Anhalt

 

1. Historie
Der Landesanwaltverein Sachsen-Anhalt e.V. wurde am 16. August 1993 gegründet
und hat seither seinen Sitz in Halle / Saale.

2. Daten / Adressen
Der Landesverein Sachsen-Anhalt e.V. unterhält keine eigenständige Geschäftsstel-le.
Die Geschäftsstelle befindet sich vielmehr beim jeweiligen Vorsitzenden. Ihre An-schrift
lautet zur Zeit:

Landesanwaltverein Sachsen-Anhalt e.V.
Kleine Märkerstraße 10
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345/501368 u. 2023234
Telefax: 0345/2023235

3. Organisation
Dem Landesanwaltverein Sachsen-Anhalt e.V. gehören inzwischen acht Mitglieds-vereine
an. Es handelt sich dabei um:

Anwaltvereine: ...................................................................................Organisationsgrad
Altmärkische Anwaltsvereinigung e.V. (Stendal) ................................................57,47 %
Anhaltinischer Anwaltverein e.V. (Dessau) ........................................................35,78 %
Hallescher Anwaltverein e.V. ............................................................................33,87 %
Magdeburger Anwaltverein e.V. .......................................................................22,70 %
Naumburger Anwaltverein e.V. ........................................................................33,33 %
Anwaltverein Quedlinburg e.V. .........................................................................54,76 %
Bernburger Anwaltverein e.V. ..........................................................................28
Anwaltverein Anhalt-Zerbst e.V .......................................................................43,48 %


(Stand 01.01.99)

Der Anhaltinische Anwaltverein, der Hallesche Anwaltverein und der Magdeburger
Anwaltverein unterhalten Geschäftsstellen.

Die acht Mitgliedsvereine haben insgesamt 465 Mitglieder. Im Bezirk der Rechtsan-waltskammer Sachsen-Anhalt sind insgesamt 1460 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
zugelassen, so dass etwa 32 % der zugelassenen Anwälte den Mitglieds-vereinen
des DAV angehören.

4. Vorstand
Vorsitzender: ................RA Dr. Siegfried Brandt, Halle
Stellv. Vorsitzende: .......RAin Angelika Sander, Naumburg
Schatzmeister: ..............RAin Cornelia Lotzmann, Merseburg

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Landesanwaltverein sieht seine wichtigsten Betätigungsfelder in der Verbindung
der örtlichen Anwaltverein zum DeutschenAnwaltVerein, weshalb die regelmäßige
Teilnahme an den Mitgliederversammlungen des DAV und an den Landes-verbandskonferenzen selbstverständlich ist.

Darüber hinaus engagiert sich der Landesanwaltverein vor allem bei den Gesetz-gebungsarbeiten im Land Sachsen-Anhalt u. hält aus diesem Grund einen engen
Kontakt mit dem Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.

Wichtige Gesetzesvorhaben wurden durch den Landesanwaltverein kritisch aber
auch unterstützend begleitet. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem
die Mitarbeit am Gesetz zur Neuglieder der Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt,
die Vorbereitung der obligatorischen Streitschlichtung im Zivilverfahren sowie die
Diskussion um die Justizreformen der Bundesrepublik Deutschland.
 

 

Schleswig-Holsteinischer Anwalts- und Notarverband e.V.

 

1. Historie

Der Schleswig-Holsteinische Anwalt- und Notarverband wurde am 04.12.1976 gegründet,
nachdem die im Jahre 1975 erfolgte Gründung des Anwaltvereins Norderstedt
e.V. die Zahl der in Schleswig-Holstein bestehenden Anwaltvereine auf 7 erhöht
hatte und damit die für eine Vereinsgründung erforderliche Zahl von Gründungsmitgliedern erreicht worden war.

Schon zuvor - seit Mitte der 50er-Jahre - hatten die damals bestehenden Vereine in
Schleswig-Holstein die "Landesgruppe - Schleswig-Holstein im Deutschen Anwaltverein"
gegründet, um gemeinsame Interessen zu wahren und zu fördern und in der Öffentlichkeit
eine autorisierte Vertretung zu haben.

2. Daten / Adressen
Die Adresse des Schleswig-Holsteinischen Anwalt- und Notarverbandes e.V. lautet:

Landesverband Schleswig-Holstein
im Deutschen Anwaltverein
Beselerallee 28
24105 Kiel

Telefon: 0431/81013 oder 81033
Fax: 0431/803687

e-Mail: 210.92@ra-micro.de

Der LV Schleswig-Holstein hat keine eigene Geschäftsstelle. Alle anfallenden Arbeiten
werden in der Praxis des jeweiligen Vorsitzenden erledigt.

3. Organisation
In Schleswig-Holstein gibt es zur Zeit 2.818 Anwälte. Davon sind 1.337 Mitglieder
im Landesverband. Das entspricht einem Organisationsgrad von 47,4 %.


Dem Landesverband gehören folgende örtliche Anwaltvereine an:

Anwaltschaft im Amtsgerichtsbezirk Bad Bramstedt e.V. (LG Kiel)
.....................................................................................Mitglieder ...................................31

Das AG Bad Bramstedt existiert seit dem 01.10.99 nicht mehr und wurde dem Amtsgericht
Neumünster zugeordnet.

Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Kiel e.V. ..............Mitglieder: ................................455
.....................................................................................Anwälte im LG-Bezirk: ...........1118

Anwaltsverein Norderstestedt e.V. (LG Kiel) ................Mitglieder: ..................................48

Lübecker Anwaltsverein e.V. ........................................Mitglieder: ................................286
.....................................................................................Anwälte im LG Bezirk: ..............808

Anwalts-und Notarverein Nordfriesland e.V. ................Mitglieder: ...................................69
(LG Flensburg)

Flensburger Anwaltsverein e.V. ...................................Mitglieder: ..................................164
...................................................................................Anwälte im LG Bezirk: ................350

Lauenburgischer Anwaltsverein e.V. ............................Mitglieder: ....................................57
(LG Lübeck)

Anwalts- und Notarverein im Landgerichtsbezirk .........Mitglieder: ...................................200
Itzehoe e.V. ...............................................................Anwälte im LG Bezirk: .................458

Reinbeker Anwaltsverein e.V. (LG Lübeck) ................Mitglieder: .....................................27

Der Reinbeker Anwaltsverein e.V. existiert seit 22.09.1999 und wurde am 04.01.2000
in das Vereinsregister des AG Reinbek eingetragen.

Erster Vorsitzender ist Rechtsanwalt Manfred Garlof. Die Adresse der Geschäfts-stelle
lautet: Möllner Landstr. 78, 21509 Glinde.

Die Namen und Adressen der Vorsitzenden der anderen Anwaltsvereine kann dem
Anwaltsverzeichnis entnommen werden.

4. Vorstand
Der Vorstand des Landesverbandes besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich wie
folgt zusammen:

Vorsitzender ...............................RAuN Manfred Goerke, Kiel
1. stellvertr. Vorsitzender ............RAuN Dr. Hansjörg Andresen, Husum
2. stellvertr. Vorsitzender ............RAuN Dirk Friedrich Gereke, Henstedt-Ulzburg

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Schleswig-Holsteinische Anwalts- und Notarverband hat bisher an allen An-waltstagen
und Mitgliederversammlungen des DAV teilgenommen, mindestens waren der Vorsitzende und in der Regel sämtliche Vereinsvorsitzende vertreten.

Der Vorsitzende des LV Schleswig-Holstein hat an allen Landesverbandskonferenzen
bisher teilgenommen.

Der Schleswig-Holsteinische Anwalts- und Notarverband ist Mitglied im Verband
der Freien Berufe Schleswig-Holstein.

Regelmäßig erhalten die Vereinsvorsitzenden vom Vorsitzenden des Landesverbandes
Rundschreiben, in denen sie über Vorkommnisse, Gesetzesvorhaben etc., neueste Rechtsprechung usw. die nicht im Anwaltsblatt oder in anderen juristischen Zeitschriften veröffentlicht werden, informiert werden.

Der Vorsitzende - und in einzelnen Fällen auch Vorsitzende der Mitgliedsvereine
- haben in der Vergangenheit an Gesprächen im Justizministerium und mit Land-tagsabgeordneten teilgenommen.

Mit Ausnahme des Jahres 2000 ist in den zurückliegenden Jahren stets ein sogenannter
"Parlamentarischer Abend" durchgeführt worden.

Die Informationen die im Bezirk des Landesverbandes anfallenden Probleme über
Veranstaltungen, auch z.B. des Landesverbandes der Freien Berufe, aber auch über
die Teilnahme der Mitglieder des Vorstandes und der Vereinsvorsitzenden an Ver-anstaltungen des Richtervereins, bei Anhörungen etc. werden unmittelbar nach
den Veranstaltungen dem DAV, und zwar dem Präsidenten und dem Hauptgeschäftsführer,
mitgeteilt.

Der Landesverband hält in Zusammenarbeit mit der Hermann Ehlers Akademie
Seminare ab.

Es finden jährlich gemeinsame Veranstaltungen mit dem Richterverein, also mit
Richtern und Staatsanwälten statt, wobei die letzte gemeinsame Veranstaltung
im Jahr jeweils das sogenannte "Richter- und Anwaltsessen" ist.

Der Landesverband unterhält Gruppenversicherungsverträge mit dem Gerling Konzern,
die einzelnen Mitgliedsvereine unterhalten Gruppenversicherungsverträge mit der DKV.
 

 


Landesverband Thüringen
im Deutschen Anwaltverein
 
 

1. Historie
Im Januar 1991 schlossen sich die bis dahin bestehenden Thüringer Anwaltvereine
zu einer Landesgruppe zusammen, im Januar 1993 wurde der Landesverband Thüringen
im DAV gegründet. Der Landesverband Thüringen hatte es sich zur Aufgabe gemacht,
als Interessenvertretung der Thüringer Anwaltschaft gegenüber der Landesregierung,
den Ministerien, dem Landtag und den Kommunen aufzutreten, die Gemeinschaft der Thüringer Anwaltschaft zu fördern und zu pflegen.

2. Daten / Adressen
Der Landesverband Thüringen unterhält aus Kostengründen eine externe Geschäftsstelle bei:

A-K-S Bürodienstleistungen
Bergstraße 3
99092 Erfurt

Telefon: 0361/2110163
Fax: 0361/2110170

3. Organisation
In Thüringen existieren und wirken 10 Anwaltsvereine:

Anwaltvereine: .......................................................................Organisationsgrad
der Eisenacher Anwaltverein e.V. .........................................................56,14 %
der Erfurter Anwaltverein e.V. ..............................................................41,62 %
der Jenaer Anwaltverein e.V .................................................................31,17 %
der Anwaltverein Meiningen ..................................................................88,24 %
der Mittelthüringer Anwaltverein................................................................ –
der Anwaltverein Mühlhausen e.V. .........................................................58,65 %
der Ostthüringer Anwaltverein ...................................................................–
der Anwaltverein Saalfeld-Rudolstadt ....................................................41,07 %
der Anwaltverein Suhl und Umgebung ...................................................21,08 %
der Weimarer Anwaltverein ..................................................................51,09 %

Der älteste Anwaltverein - der Erfurter Anwaltverein e.V. wurde bereits am 10. April
1990, der jüngste Anwaltverein - der Mittelthüringer Anwaltverein - am 01. Oktober
1999 gegründet.

In Thüringen sind derzeit insgesamt 1.561 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
zugelassen. Aufgeschlüsselt nach den vier Thüringer Landgerichtsbezirken stellen
sich die Zulassungszahlen wie folgt dar:

Landgerichtsbezirk .............................Anzahl ...............zugelassene Rechtsanwältinnen
.................................................Amtsgerichtsbezirke ..............und Rechtsanwälte
Erfurt ...................................................7 ...........................................610
Gera ....................................................9 ...........................................474
Meiningen ............................................7 ...........................................241
Mühlhausen .........................................7 ...........................................236

Der Organisationsgrad in Thüringen beträgt ca. 40 %.

4. Vorstand
Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen ist:

Vorsitzende: ..........................RAin Ulrike Mendel, Erfurt
stellvertretender Vorsitzer: .....RA Carsten Bloß, Erfurt
Beisitzer: ...............................RA Jens Urban, Weimar

5. Aktivitäten / Leistungsangebote
Der Landesverband Thüringen führt jährlich ein regionales Anwaltstreffen durch.
Im April 2000 fand das VII. Thüringer Anwaltstreffen im Kongressgebäude der Erfurter
Messe statt. Sinn und Zweck der regionalen Anwaltstage ist es, Fortbildung zu betreiben, aktuelle Probleme der Anwaltschaft gemeinsam mit der Landesjustizverwaltung
und den Organen der Rechtspflege zu diskutieren und Lösungswege zu finden. Die bisherigen regionalen Anwaltstage haben dazu beigetragen, die gemeinsame Arbeit der Anwaltschaft in Thüringen zu fördern und wechselseitig Verständnis füreinander zu entwickeln.

Neben der zentralen Jahresveranstaltung pflegt der Landesverband Thüringen regelmäßig
Kontakte zum Justizministerium, zur Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Der Landesverband ist bestrebt, die Zusammenarbeit der örtlichen Vereine zu fördern
und zu unterstützen. So gibt der Landesverband über seine Homepage im
Internet einen Veranstaltungskalender heraus, der zugleich auch sämtliche Regionalveranstaltungen der örtlichen Vereine erfaßt, um somit vereinsübergreifend
Kolleginnen und Kollegen die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen,
um alle Angebote der örtlichen Anwaltsvereine nutzen zu können.

Die örtlichen Vereine betreiben intensiv Berufspolitik auf regionaler Ebene, halten
Kontakt zur Richterschaft und pflegen bei Stammtischen, Musikabenden und Rei-severanstaltungen "Gemütlichkeit".

Ein besonders aktives "Forum junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" bietet
Referendaren und Berufseinsteigern ein umfangreiches Informations- und Fort-bildungsprogramm.

Künftig beabsichtigt der Landesverband mit dem ihm angeschlossenen örtlichen
Vereinen, seine Kontakte, insbesondere zur Anwaltschaft durch ein noch besseres
Informations- und Veranstaltungsangebot, vor allem auch durch die Internet-Präsenz
zu vertiefen und weitere Thüringer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
für eine Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit im Deutschen Anwaltverein zu gewinnen.

 

Übersicht zum Organisationsgrad der Landesverbände

 

  zum 1.1.00   zum 1.1.01  
Bundesland RAe Mitglieder RAe Mitglieder
Baden-W. 11858 7258 12408 7482
Bayern 16885 6873 17928 7106
Berlin 7253 2898 7939 3043
Brandenburg 1762 504 1855 534
Bremen 1336 1009 1394 999
Hamburg 5581 2288 5908 2295
Hessen 11657 4927 12712 5123
Meck-Vorp 1296 486 1359 503
Niedersach. 7328 4325 7652 4447
Nordrhein-W 25236 14321 26698 14741
Rheinland-Pf. 3491 1983 3656 2057
Saarland 1039 729 1078 755
Sachsen 3481 1184 3667 1273
Sachsen-Anh. 1521 510 1617 559
Schleswig-H. 2782 1466 2860 1539
Thüringen 1561 640 1636 690
Direktmitgl.   16   16
AV Frankrei       14
Gesamt 104067 51417 110367 53176

 

   

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