Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Im Jahre 1989 bestanden auf dem Territorium des heutigen Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der damaligen Territorialstruktur der DDR die Bezirke
Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR und
dem Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR bestand in jedem der
vorgenannten Bezirke ein Kollegium der Rechtsanwälte. Lediglich im Bezirk Rostock gab es
einen Rechtsanwalt, der vom Minister der Justiz nach Anordnung über die Aufgaben und
Tätigkeiten der Einzelanwälte eine Zulassung erhalten hatte. Das Rechtsanwaltskollegium
des Bezirkes Neubrandenburg hatte 22 Mitglieder, im Kollegium des Bezirkes Rostock gab es
26 Mitglieder und im Kollegium des Bezirkes Schwerin waren es 23 Mitglieder. Im Zuge der
friedlichen Revolution des Jahres 1989 und der damit verbundenen Grenzöffnung kam es auch
zu ersten Kontakten aus den Altbundesländern.
In diesem Zusammenhang müssen unbedingt die Initiativen des Rechtsanwalts und Notars
Goerke aus Kiel Erwähnung finden, der bereits im Frühjahr 1990 den Kontakt zu den in den
Kollegien der Rechtsanwälte der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin
organisierten Kollegen suchte. Der Kollege Goerke lud interessierte Kollegen zum
Gedankenaustausch nach Kiel ein. Hier zeigte er Ziele und Inhalte der Tätigkeit des DAV
und der örtlichen Anwaltvereine auf und gab den Rat, sich vorerst als Einzelmitglied im
DAV zu organisieren.
Diesem Rat folgten dann mit Antrag auf Mitgliedschaft vom 22. Februar 1990 die Kollegen
der Bereichszweigstelle Greifswald. Mit Schreiben vom 01. März 1990 wurden die Kollegen
Raitor, Krohn, Jaap und Eggert als Einzelmitglieder in den DAV aufgenommen. Getragen von
den Ideen einer tatsächlich freien Advokatur, begannen im Frühjahr 1990 rege
Diskussionen unter den Mitgliedern der damals noch bestehenden Kollegien der
Rechtsanwälte. Die Zweckmäßigkeit der Mitgliedschaft im DAV bzw. die Gründung
örtlicher Anwaltvereine waren lange Zeit umstritten. Aus Unverständnis heraus befanden
sich die Mitglieder des DAV zuerst in einer Outsidersituation.
Wiederum auf Initiative von Rechtsanwalt und Notar Goerke aus Kiel wurde dann
folgerichtig am 30. April 1990 die Gründung des Mecklenburgisch-Vorpommerschen
Anwaltsvereines in Greifswald vollzogen. Diesem ersten Anwaltverein gehörten vornehmlich
Mitglieder des ehemaligen Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirkes Rostock an. Zum
Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Horst Stein aus Stralsund gewählt.
Die Gründung des ersten Anwaltsvereines löste weitere Diskussionen in der in den
Kollegien organisierten Anwaltschaft aus. Nachdem sich die Kollegien der Rechtsanwälte
zur Jahresmitte 1990 nach und nach auflösten, suchte viele Kollegen nach neuen
Orientierungspunkten, nach kollegialem Rat und fachlicher Unterstützung. Diese Suche
führte nicht zuletzt aufgrund des vom DAV organisierten Programmes "Weiterbildung
von DDR-Juristen im bundesdeutschen Recht" vom 27. März 1990 zu der Erkenntnis, daß
die Mitgliedschaft im DAV bzw. in den ersten gegründeten örtlichen Anwaltvereinen
zweckmäßig sei.
In der Folge wurde 1990 über den Mecklenburgisch-Vorpommerschen Anwaltverein mit Sitz
in Greifswald hinaus, weitere örtliche Anwaltvereine in Schwerin, Rostock und
Neubrandenburg gegründet. Die Einzelmitglieder organisierten sich vorbehaltlos in den
örtlichen Anwaltvereinen.
Es wurden 1990-1991 eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen mit Unterstützung des DAV
in den örtlichen Anwaltvereinen durchgeführt. Hierfür waren und sind die in den
Anwaltvereinen organisierten Mitglieder äußerst dankbar, zumal eine Vielzahl dieser
Veranstaltungen für die Mitglieder der Anwaltvereine kostenlos durchgeführt wurden.
Sehr förderlich für die weitere Entwicklung der Anwaltvereine wirkte sich auch die
Schaffung des DAV-Verbindungsbüros mit Sitz in Berlin-Mohrenstraße, jetzt am
Schiffbauerdamm, aus. Die dort tätigen Geschäftsführer, Rechtsanwältin Bach,
Rechtsanwältin Dienstel und Rechtsanwalt Hagenkötter, haben hierbei viel Engagement
gezeigt.
Nachdem sich in den Jahren 1990 und 1991 ein Großteil der schnell wachsenden
Anwaltschaft in den örtlichen Anwaltvereinen organisiert hatte, machte es sich
erforderlich, die Tätigkeit der Anwaltvereine, insbesondere mit Hinweis auf die notwendig
werdende Zusammenarbeit mit der Landesregierung aber auch mit dem DAV selbst, weiter zu
koordinieren.
Aus diesem Grunde kamen die Vorstände der örtlichen Anwaltvereine überein, am 6.
November 1991 den Landesverband der Anwaltvereine des Landes Mecklenburg-Vorpommern in
Neubrandenburg zu gründen.
Die Gründung der örtlichen Anwaltvereine war auch ein nicht unwesentlicher Faktor
dafür, daß die Anwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern die Gründung einer Anwaltskammer
vorbereitete und durchführen konnte. Der im Jahre 1991 gegründete Landesverband hat von
Beginn an enge Kontakte zur Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gepflegt.
Obwohl in der Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer auch unterschiedliche Auffassungen
zu Sachfragen zu verzeichnen waren, hat sich doch die Praxis herausgebildet, daß
anstehende Probleme, so z. B. die Diskussion um das Gesetz zur Prüfung von
Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter gezeigt
hat, daß in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Anwaltskammer berufspolitische
Interessen aller Kollegen vertreten werden können.
Die örtlichen Anwaltvereine, aber auch der Vorstand des Landesverbandes hatten in der
nachfolgenden Zeit über die Förderung von Aus- und Weiterbildungen der Kollegen hinaus
auch berufspolitische Interessen der Anwaltschaft gegenüber zu vertreten. Dies war für
viele an dieser anspruchsvollen Aufgabe beteiligten Kollegen Neuland, so daß man auf den
Erfahrungsschatz langjähriger DAV-Funktionäre zurückgreifen mußte. Bei der
Bewältigung dieser Aufgabe haben insbesondere die DAV-Vorstandsmitglieder Kollege Dr.
Greißinger, Kollege Goerke, Kollege Gessner und Kollege Schwackenberg mitgewirkt.
Die vorgenannten Kollegen haben trotz langer Wege und erheblichen Zeitaufwands die
Vertreter des Vorstandes des Landesverbandes bei den ersten Rücksprachen im
Justizministerium begleitet und wertvolle Hinweise für die Vorbereitung dieser Gespräche
gegeben. Es ist nunmehr zur Praxis geworden, daß so anwaltsspezifische Probleme berührt
werden, der Landesverband in den Gesetzgebungsverfahren gehört wird.
Im Jahre 1993 wurde als fünfter Anwaltverein der Verein der beim OLG Rostock
zugelassenen Rechtsanwälte gegründet.
Zu einer Tradition sind die durch den Landesverband jährlich durchgeführten
"Warnemünder Tage" geworden. Diese regionalen Rechtsanwaltstreffen zu einem die
Kollegenschaft interessierenden Fachproblem werden seit 1994 in Rostock-Warnemünde
durchgeführt.
Große Unterstützung hat der Landesverband in seiner bisherigen Arbeit insbesondere
durch das Verbindungsbüro in Berlin sowie durch Referenten der verschiedenen
Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwatsvereins, welche zugunsten des Landesverbandes
bei Weiterbildungsveranstaltungen auf Honorare verzichtet haben.
Eine der größeren Aktivitäten des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern fand sich
in der Stellungnahme des LV zur gesetzlichen Einführung des "Nur-Notariats" im
Land Mecklenburg-Vorpommern. Hier vertrat der Landesverband die Auffassung, daß auch die
Kombination von Rechtsanwaltschaft und Notariat aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten
möglich sein sollte.
In Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen konnte die Einrichtung sogenannten
Beratungsstellen bei den Gerichten erreicht werden. Hier können bedürftige Bürger nach
Erteilung eines Rechtsberatungsscheines anwaltlichen Rat zur Information in Anspruch
nehmen. Die Rechtsanwälte, die diese Dienstleistung in den Räumlichkeiten der Gerichte
anbieten, werden vom Land unabhängig von der Anzahl ihrer Beratungen stündlich entlohnt.
Diese Beratungsstellen gehen auf das seinerzeit in der DDR bewährte System der
Beratungshilfe zurück. Hier haben einmal wöchentlich Sprechtage bei den Gerichten
stattgefunden.
Der am 24.10.1997 gegründete Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Landesvorsitzender
RA Rolf-Michael Eggert
Klingenberg 3
17121 Trantown
|
Tel.:
039998/319945
Fax: 039998/319930
E-mail:
Eggert-Richter@t-online.de |
Schatzmeister
RA Dr. Bernd Szewierski
Südbahnstraße 1
17033 Neubrandenburg
|
Tel.:
0395/5443620
Fax: 0395/5443774 |
Stellvertreter
des Vorsitzenden
RA Hans-Werner Peine
Wismarsche Straße 2
18057 Rostock
|
Tel.:
0381/242410
Fax: 0381/2424124 |
Vorstandsmitglied
zur besonderen Verwendung
RA Martin Doller
Flörkestraße 44a
19370 Parchim
|
Tel.:
03871/212746
Fax: 03871/212478
E-mail:
RAe.Schuemann-Doller-Minuth@t-online.de |
Am 27.06.2003 führt der Landesverband der Anwaltvereine
Mecklenburg-Vorpommern bereits zum 10. Mal die Warnemünder
Tage durch. Hierbei ist in den letzten Jahren eng mit
dem Berliner Anwaltsverein zusammengearbeitet worden.
[zurück]
©
1999-2003 Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an den Webmaster. |