<% jsnav(); %> Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahre 1989 bestanden auf dem Territorium des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der damaligen Territorialstruktur der DDR die Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR und dem Musterstatut der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR bestand in jedem der vorgenannten Bezirke ein Kollegium der Rechtsanwälte. Lediglich im Bezirk Rostock gab es einen Rechtsanwalt, der vom Minister der Justiz nach Anordnung über die Aufgaben und Tätigkeiten der Einzelanwälte eine Zulassung erhalten hatte. Das Rechtsanwaltskollegium des Bezirkes Neubrandenburg hatte 22 Mitglieder, im Kollegium des Bezirkes Rostock gab es 26 Mitglieder und im Kollegium des Bezirkes Schwerin waren es 23 Mitglieder. Im Zuge der friedlichen Revolution des Jahres 1989 und der damit verbundenen Grenzöffnung kam es auch zu ersten Kontakten aus den Altbundesländern.

In diesem Zusammenhang müssen unbedingt die Initiativen des Rechtsanwalts und Notars Goerke aus Kiel Erwähnung finden, der bereits im Frühjahr 1990 den Kontakt zu den in den Kollegien der Rechtsanwälte der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin organisierten Kollegen suchte. Der Kollege Goerke lud interessierte Kollegen zum Gedankenaustausch nach Kiel ein. Hier zeigte er Ziele und Inhalte der Tätigkeit des DAV und der örtlichen Anwaltvereine auf und gab den Rat, sich vorerst als Einzelmitglied im DAV zu organisieren.

Diesem Rat folgten dann mit Antrag auf Mitgliedschaft vom 22. Februar 1990 die Kollegen der Bereichszweigstelle Greifswald. Mit Schreiben vom 01. März 1990 wurden die Kollegen Raitor, Krohn, Jaap und Eggert als Einzelmitglieder in den DAV aufgenommen. Getragen von den Ideen einer tatsächlich freien Advokatur, begannen im Frühjahr 1990 rege Diskussionen unter den Mitgliedern der damals noch bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte. Die Zweckmäßigkeit der Mitgliedschaft im DAV bzw. die Gründung örtlicher Anwaltvereine waren lange Zeit umstritten. Aus Unverständnis heraus befanden sich die Mitglieder des DAV zuerst in einer Outsidersituation.

Wiederum auf Initiative von Rechtsanwalt und Notar Goerke aus Kiel wurde dann folgerichtig am 30. April 1990 die Gründung des Mecklenburgisch-Vorpommerschen Anwaltsvereines in Greifswald vollzogen. Diesem ersten Anwaltverein gehörten vornehmlich Mitglieder des ehemaligen Kollegiums der Rechtsanwälte des Bezirkes Rostock an. Zum Vorsitzenden wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Horst Stein aus Stralsund gewählt.

Die Gründung des ersten Anwaltsvereines löste weitere Diskussionen in der in den Kollegien organisierten Anwaltschaft aus. Nachdem sich die Kollegien der Rechtsanwälte zur Jahresmitte 1990 nach und nach auflösten, suchte viele Kollegen nach neuen Orientierungspunkten, nach kollegialem Rat und fachlicher Unterstützung. Diese Suche führte nicht zuletzt aufgrund des vom DAV organisierten Programmes "Weiterbildung von DDR-Juristen im bundesdeutschen Recht" vom 27. März 1990 zu der Erkenntnis, daß die Mitgliedschaft im DAV bzw. in den ersten gegründeten örtlichen Anwaltvereinen zweckmäßig sei.

In der Folge wurde 1990 über den Mecklenburgisch-Vorpommerschen Anwaltverein mit Sitz in Greifswald hinaus, weitere örtliche Anwaltvereine in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg gegründet. Die Einzelmitglieder organisierten sich vorbehaltlos in den örtlichen Anwaltvereinen.

Es wurden 1990-1991 eine Reihe von Weiterbildungsmaßnahmen mit Unterstützung des DAV in den örtlichen Anwaltvereinen durchgeführt. Hierfür waren und sind die in den Anwaltvereinen organisierten Mitglieder äußerst dankbar, zumal eine Vielzahl dieser Veranstaltungen für die Mitglieder der Anwaltvereine kostenlos durchgeführt wurden.

Sehr förderlich für die weitere Entwicklung der Anwaltvereine wirkte sich auch die Schaffung des DAV-Verbindungsbüros mit Sitz in Berlin-Mohrenstraße, jetzt am Schiffbauerdamm, aus. Die dort tätigen Geschäftsführer, Rechtsanwältin Bach, Rechtsanwältin Dienstel und Rechtsanwalt Hagenkötter, haben hierbei viel Engagement gezeigt.

Nachdem sich in den Jahren 1990 und 1991 ein Großteil der schnell wachsenden Anwaltschaft in den örtlichen Anwaltvereinen organisiert hatte, machte es sich erforderlich, die Tätigkeit der Anwaltvereine, insbesondere mit Hinweis auf die notwendig werdende Zusammenarbeit mit der Landesregierung aber auch mit dem DAV selbst, weiter zu koordinieren.

Aus diesem Grunde kamen die Vorstände der örtlichen Anwaltvereine überein, am 6. November 1991 den Landesverband der Anwaltvereine des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Neubrandenburg zu gründen.

Die Gründung der örtlichen Anwaltvereine war auch ein nicht unwesentlicher Faktor dafür, daß die Anwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern die Gründung einer Anwaltskammer vorbereitete und durchführen konnte. Der im Jahre 1991 gegründete Landesverband hat von Beginn an enge Kontakte zur Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern gepflegt.

Obwohl in der Zusammenarbeit mit der Anwaltskammer auch unterschiedliche Auffassungen zu Sachfragen zu verzeichnen waren, hat sich doch die Praxis herausgebildet, daß anstehende Probleme, so z. B. die Diskussion um das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter gezeigt hat, daß in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Anwaltskammer berufspolitische Interessen aller Kollegen vertreten werden können.

Die örtlichen Anwaltvereine, aber auch der Vorstand des Landesverbandes hatten in der nachfolgenden Zeit über die Förderung von Aus- und Weiterbildungen der Kollegen hinaus auch berufspolitische Interessen der Anwaltschaft gegenüber zu vertreten. Dies war für viele an dieser anspruchsvollen Aufgabe beteiligten Kollegen Neuland, so daß man auf den Erfahrungsschatz langjähriger DAV-Funktionäre zurückgreifen mußte. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe haben insbesondere die DAV-Vorstandsmitglieder Kollege Dr. Greißinger, Kollege Goerke, Kollege Gessner und Kollege Schwackenberg mitgewirkt.

Die vorgenannten Kollegen haben trotz langer Wege und erheblichen Zeitaufwands die Vertreter des Vorstandes des Landesverbandes bei den ersten Rücksprachen im Justizministerium begleitet und wertvolle Hinweise für die Vorbereitung dieser Gespräche gegeben. Es ist nunmehr zur Praxis geworden, daß so anwaltsspezifische Probleme berührt werden, der Landesverband in den Gesetzgebungsverfahren gehört wird.

Im Jahre 1993 wurde als fünfter Anwaltverein der Verein der beim OLG Rostock zugelassenen Rechtsanwälte gegründet.

Zu einer Tradition sind die durch den Landesverband jährlich durchgeführten "Warnemünder Tage" geworden. Diese regionalen Rechtsanwaltstreffen zu einem die Kollegenschaft interessierenden Fachproblem werden seit 1994 in Rostock-Warnemünde durchgeführt.

Große Unterstützung hat der Landesverband in seiner bisherigen Arbeit insbesondere durch das Verbindungsbüro in Berlin sowie durch Referenten der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwatsvereins, welche zugunsten des Landesverbandes bei Weiterbildungsveranstaltungen auf Honorare verzichtet haben.

Eine der größeren Aktivitäten des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern fand sich in der Stellungnahme des LV zur gesetzlichen Einführung des "Nur-Notariats" im Land Mecklenburg-Vorpommern. Hier vertrat der Landesverband die Auffassung, daß auch die Kombination von Rechtsanwaltschaft und Notariat aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich sein sollte.

In Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen konnte die Einrichtung sogenannten Beratungsstellen bei den Gerichten erreicht werden. Hier können bedürftige Bürger nach Erteilung eines Rechtsberatungsscheines anwaltlichen Rat zur Information in Anspruch nehmen. Die Rechtsanwälte, die diese Dienstleistung in den Räumlichkeiten der Gerichte anbieten, werden vom Land unabhängig von der Anzahl ihrer Beratungen stündlich entlohnt.

Diese Beratungsstellen gehen auf das seinerzeit in der DDR bewährte System der Beratungshilfe zurück. Hier haben einmal wöchentlich Sprechtage bei den Gerichten stattgefunden.

 

Der am 24.10.1997 gegründete Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Landesvorsitzender
RA Rolf-Michael Eggert
Klingenberg 3
17121 Trantown
Tel.: 039998/319945
Fax: 039998/319930
E-mail: Eggert-Richter@t-online.de
Schatzmeister
RA Dr. Bernd Szewierski
Südbahnstraße 1
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395/5443620
Fax: 0395/5443774
Stellvertreter des Vorsitzenden
RA Hans-Werner Peine
Wismarsche Straße 2
18057 Rostock
Tel.: 0381/242410
Fax: 0381/2424124
Vorstandsmitglied 
zur besonderen Verwendung

RA Martin Doller
Flörkestraße 44a
19370 Parchim
Tel.: 03871/212746
Fax: 03871/212478
E-mail: RAe.Schuemann-Doller-Minuth@t-online.de

Am 27.06.2003 führt der Landesverband der Anwaltvereine Mecklenburg-Vorpommern bereits zum 10. Mal die Warnemünder Tage durch. Hierbei ist in den letzten Jahren eng mit dem Berliner Anwaltsverein zusammengearbeitet worden.



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