Das Forum junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist außerordentliches Mitglied
des Deutschen Anwaltvereins. Mitglieder des Forums können Anwältinnen und Anwälte bis
zur Vollendung des 40. Lebensjahres sein sowie Absolventen der ersten juristischen
Staatsprüfung, sofern sie ein Interesse an dem Berufsstand der Anwaltschaft hegen.
Aufgabe des Forums ist die Betreuung und Schulung junger Kolleginnen und Kollegen sowie
die Heranführung des Nachwuchses (Rechtsreferendare) an die anwaltliche Tätigkeit. Neben
der berufspolitischen Vertretung der jungen Anwältinnen und Anwälte dient das Forum auch
der Kontaktvermittlung zwischen den Kollegen zum Beispiel durch die Veranstaltung von
Stammtischen.
Das Forum ist anders als die örtlichen Anwaltvereine lediglich in Landgerichtsbezirke
eingeteilt. Hier steht jeweils ein Mitglied des Forums als sog. Regionalbeauftragter zur
Verfügung, der die Aktivitäten des Forums im Landgerichtsbezirk koordiniert.
In den einzelnen Landgerichtsbezirken sind die nachfolgend aufgeführten Kolleginnen
und Kollegen als Regionalbeauftragte tätig.